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Nr. 17 / 2012

Erfolg für 50 neue Referendar*innen

In der zweiten Instanz hat das Oberverwaltungsgericht beispielgebend für 49 weitere Referendarinnen und Referendare einer Klägerin, die nicht in den Vorbereitungsdienst aufgenommen wurde, Recht gegeben. Die Begründung der ersten Instanz, mit der die Klage abgewiesen wurde, wegen des noch nicht verabschiedeten Haushalts dürften keine Einstellungen vorgenommen werden, wurde zurückgewiesen. Außerdem hatte die Behörde versäumt, beim Verfahren der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nachzubessern. Immer noch werden 10 Prozent der Plätze nicht nachvollziehbar an Kolleginnen und Kollegen mit sogenannten Mangelfächern vergeben. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wurde am 5. April 2012 gesprochen. Die Behörde hat jetzt signalisiert, dass sie nicht in die Berufung geht, sondern alle 50 angehenden Referendarinnen und Referendare klaglos stellt.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: "Wir freuen uns, dass die 50 jungen Kolleginnen und Kollegen jetzt und ohne weitere Vergeudung von Lebenszeit ihre Ausbildung abschließen können. Natürlich ist es auch ein großer Erfolg für die GEW BERLIN, die Rechtsschutz gewährt hatte."

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46