Zum Inhalt springen

Nr. 08 / 2012

Zulassungsverfahren zum Referendariat erneut rechtswidrig - Über 50 Kläger*innen müssen nachträglich eingestellt werden

Das Zulassungsverfahren zum Lehramts-Referendariat in Berlin war erneut rechtswid­rig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in dem von der GEW BERLIN vertretenen Leitfall am 28. Februar festgestellt.

Damit müssen die über 50 von der GEW BERLIN vertretenen Klägerinnen und Kläger jetzt nachträglich zum Referendariat zugelassen werden. Einstellungstermin war bereits am 1. Februar.

Wie schon in den letzten zwei Jahren ist der Grund für diese positive Entscheidung die Anwendung der sogenannten Mangelfachquote bei der Vergabe der freien Referendari­atsplätze. Nach § 11 a Absatz 6 Lehrerbildungsgesetz sollen 10 % der freien Plätze an Bewerber/innen mit Fächern gehen, bei denen nach Feststellung der Senatsverwaltung ein dringender Bedarf besteht.

Die vorrangige Vergabe von Plätzen an Bewerber*innen mit Mangelfächer verletzt die Rechte anderer Bewerber*innen, die z. B. soziale Härtegründe vorweisen können. Das Gericht hat erneut darauf hingewiesen, dass gegen die „Mangelfachquote“ auch verfas­sungsrechtliche Bedenken bestehen.

Da das Land Berlin zum 1. Februar ca. 600 neue Lehramtsanwärter*innen im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft eingestellt hat, müssen auch die Klägerinnen und Kläger trotz fehlenden Haushaltsplans aufgenommen werden. Das Verwaltungsgericht hatte das zuvor anders beurteilt.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Das Oberverwaltungsgericht hat dem Senat erneut ins Stammbuch geschrieben, dass die Vergabe von Ausbildungsplätzen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss. Die jetzige Mangelfachquote erfüllt das nicht, sie muss ersatzlos gestrichen werden. Wir ge­hen jetzt davon aus, dass die Verwaltung die Klägerinnen und Kläger zügig in das Referendariat aufnimmt.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46