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Nr. 19 / 2011

Soziale Arbeit: Arbeitsbedingungen in der Grauzone

Soziale Arbeit basiert in vielen Fällen auf prekären Beschäftigungsverhältnissen mit all ihren Folgen. Wohlfahrtsverbände und ihre Mitgliedsorganisationen werden nicht müde, soziale Gerechtigkeit für ihr Klientel zu fordern. In ihren Betrieben werden die MitarbeiterInnen allerdings oft zu Konditionen beschäftigt, die weder deren existenziellen, sozialen noch ihren gesundheitserhaltenden Bedürfnissen gerecht werden. Zum Beispiel sind sogenannte Aufstockungsarbeitsverträge (das sind Verträge, in denen nur ein Teil der Arbeitszeit verbindlich vereinbart wird) in der Sozialbranche gang und gäbe.

Eine Kollegin hat jetzt erfolgreich gegen einen solchen Vertrag geklagt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az: 22 Sa 2727/10) hat festgestellt, dass es sich bei dem Aufstockungsvertrag der Kollegin um eine unzulässige Bandbreitenregelung handelt.  Dies ist ein erster Erfolg im Kampf gegen diese Arbeitsverträge.

Dennoch sind die Arbeitsbedingungen für die meisten KollegInnen in der Sozialbranche weiterhin sehr schlecht. Für diese Arbeitsbedingungen bei den freien und gemeinnützigen Trägern und Wohlfahrtsverbänden trägt auch die Berliner Landesregierung die Mitverantwortung. Das Land Berlin hat in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben auf freie Träger übertragen und nimmt selbst immer weniger (Pflicht-) Aufgaben im Sozial-, Kinder- und Jugendhilfebereich wahr. Berlin finanziert zwar die Leistungen der Träger, übt aber nicht die erforderliche Kontrolle aus und ignoriert die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zum Teil verursacht das Land Berlin selbst diese Arbeitsbedingungen durch Verträge und Vereinbarungen, die es mit den Trägern abgeschlossen hat. Der finanzielle Druck wird systematisch nach „unten“ weitergegeben und hat wesentlich zur Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse beigetragen.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Wir fordern die Berliner Landesregierung auf, zukünftig nur Verträge mit Trägern abzuschließen, die neben hoher Fachlichkeit nachweislich mindestens nach Tarif zahlen und das Arbeitsschutzgesetz  einhalten sowie die Umsetzung der rechtlich verbrieften Mitbestimmungsrechte ihrer  Angestellten unterstützen und einhalten.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46