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Nr. 15 / 2011

Berliner Lehrerinnen und Lehrern droht eine dauerhafte Gehaltsabsenkung

Im Rahmen der Föderalismusreform will auch das Land Berlin das Laufbahnrecht sowie die Besoldung der Beamtinnen und Beamten eigenständig gesetzlich regeln. Der vom Berliner Senat vorgelegte Entwurf eines Laufbahngesetzes birgt erheblichen Zündstoff für die künftige Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer.

Danach sollen der Laufbahngruppe 2 und damit der Besoldungsgruppe A 13 nur die Beamtinnen und Beamten zugeordnet werden, die außer dem Masterabschluss einen mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert haben. Das hätte zur Folge, dass nur noch Lehrerinnen und Lehrer in der Studienratslaufbahn in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. im Tarifvertrag in die Entgeltgruppe 13 kommen können. Denn nur sie durchlaufen in Berlin ein zweijähriges Referendariat. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer würden in die Entgeltgruppe 11 herabgestuft. Das bedeutet einen monatlichen Gehaltsverlust von ca. 400 €.

Darüber hinaus wären von der Kürzung auch Lehrerinnen und Lehrer in der Studienratslaufbahn betroffen, die in anderen Bundesländern bereits ein verkürztes Referendariat von unter zwei Jahren absolvieren. Das ist zur Zeit in acht von 16 Bundesländern der Fall, u. a. in Brandenburg.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Der Berliner Senat hat immer beteuert, dass die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Lehrerbildung und die Verkürzung des Referendariats auf ein Jahr keine Auswirkungen auf die Bezahlung haben werden. Jetzt droht die Reform der Lehrerbildung zum Sparmodell auf Kosten der Lehrerinnen und Lehrer zu werden. Angesichts des bundesweit steigenden Lehrkräftebedarfs wird Berlin mit einer dauerhaften Gehaltsabsenkung ein richtig dickes Problem bekommen. Es reicht eben nicht aus, Lehrerinnen und Lehrer mit tollen Sprüchen für Berlin zu werben. Die Bezahlung muss stimmen.“

Die GEW BERLIN fordert den Berliner Senat und die Fraktionen im Abgeordnetenhaus eindringlich auf, den Entwurf des Laufbahngesetzes zu ändern.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46