Tarifinfos zum Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L)
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
die Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die neuen S-Tabellen liegen vor. Somit kann nun auch ermittelt werden, welches Gehalt ihr ab dem 1.1.2020 erhalten werdet.
Das Tarifergebnis von 2019 zum TV-L beinhaltet für einige Berufsgruppen grundlegende Veränderungen. Die Verständigung dazu zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften hat mehr Zeit und Arbeit als in den Verhandlungsrunden davor in Anspruch genommen. Entsprechend komplex sind auch die neuen Regelungen.
Klar ist: Die neue S-Tabelle ist ein Erfolg!
Sie beinhaltet langfristig substanzielle Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, auch durch neue Eingruppierungen von koordinierenden Erzieher*innen, Kita-Leitungen und Sozialarbeiter*innen.
Mit den vorliegenden Broschüren wollen wir ausführlicher erläutern, welche Änderungen sich aus dem Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst ergeben. Beantworten wollen wir folgende Fragen:
- Was ändert sich ab 1.1.2020 für den Sozial- und Erziehungsdienst?
- Wie werde ich in die neue S-Entgeltgruppe übergeleitet?
- Wie werden die Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst neu eingruppiert?
- Wie werden meine Erfahrungsstufen berücksichtigt?
- Warum wurde die sogenannte „kleine“ EG 9 abgeschafft?
- Wie werde ich von der „kleinen“ EG 9 in die neue EG 9a übergeleitet?
- Gibt es auch eine Überleitung in die neue EG 9b?
Auf der Internetseite findet ihr weitere Informationen. Bei Fragen helfen euch die Referent*innen der GEW und die Personalräte weiter.
Die Überleitung erfolgt übrigens automatisch, ihr müsst keine Anträge stellen.