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Tariflohn für Alle

Die Bezahlung bei freien Trägern im Sozial- und Erziehungsdienst liegt oft weit unter den tariflichen Standards des öffentlichen Dienstes. Die Bedingungen sind äußerst unterschiedlich und die Trägerlandschaft stark zersplittert. Die zwischen freien Trägern und Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge erfassen daher bei Weitem nicht alle Beschäftigten. In vielen Fällen wird die Bezahlung zwischen Trägern und Beschäftigten individuell vereinbart.

Die höchst unterschiedliche Bezahlung ist nicht länger hinnehmbar!

Wenn die qualitativen Standards für Bildung, Erziehung und Betreuung und das Anforderungsprofil des Berufs für alle Bundesländer und alle Träger auf gleichem Niveau liegen, müssen dem auch die tariflichen Standards entsprechen. Wir fordern daher: Tariflohn für alle!

Eine gleiche und angemessene Förderung freier und öffentlicher Träger sowie die Transparenz der Mittelverwendung ist Voraussetzung dafür, dass für gleiche Arbeit auch ein gleiches Einkommen erzielt wird. Die GEW fordert die Landesparlamente, Ministerien und die Verwaltungen auf, dem gemeinsamen Rahmen für Kitaqualität folgend, einen gemeinsamen, rechtsverbindlichen Rahmen für die Einhaltung tariflicher Standards bei allen Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder zu vereinbaren und durchzusetzen.

Die Zuwendungen der Länder und die Beteiligung der Kommunen werden über Vereinbarungen mit den Einrichtungsträgern entweder in Form von pauschalisierten Entgelten oder auf der Grundlage der Abrechnung tatsächlicher Kosten abgewickelt. Dabei werden Personalkosten in der Regel bis zur Höhe der im TVöD/TVL vorgesehenen Beträge angesetzt, sofern nicht andere Tarifverträge für die Ermittlung der Personalkosten maßgeblich sind.Während die öffentlichen Träger per se Personalkosten in Höhe der Tarife des öffentlichen Dienstes aufzuwenden haben, sind freie Träger ohne Tarifbindung zunächst nicht daran gebunden. Es sei denn, sie werden veranlasst, gegenüber dem öffentlichen Zuwendungsgeber darüber oder über die Anwendung eigener Tarifverträge einen Nachweis zu erbringen. In aller Regel fehlt es allerdings an dieser Nachweispflicht.

Öffentliche Zuschüsse an die Einhaltung des Tariflohns koppeln!

Die Politik ist deshalb gefordert, sowohl ihrer Verpflichtung hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung nachzukommen als auch sicherzustellen, dass die öffentlichen Finanzmittel sachgerecht verwendet werden. Dazu gehört auch, die Bedingungen für eine gleiche und gerechte Bezahlung aller Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen. Deshalb fordert die GEW, in den Landesgesetzen und Rahmenvereinbarungen bzw. Finanzierungsverordnungen die Regelungen zum Nachweis der Mittelverwendung zu präzisieren und die Zuschussgewährung an den Nachweis tarifvertraglicher Entgeltleistungen zu koppeln.

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