Kita – Gesetzliche Regelungen & Verwaltungsvorschriften
Die GEW BERLIN informiert hier zu den wichtigsten Rechtsvorschriften und Vereinbarungen aus dem Bereich Kita.
Rechtsvorschriften und Vereinbarungen
Das Berliner Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) in der Fassung vom 09.05.2016 ist in Kraft getreten.
Link: Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG)
Die Neufassung der Rechtsverordnung zum Kindertagesförderungsgesetz (VO KitaFöG) in der Fassung vom 09.05.2016
(Verordnung über das Verfahren zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und zur Personalausstattung in Tageseinrichtungen)
Hier finden Sie die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung - RV Tag) sowie die Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten (QVTAG).
Fachkräfte für Tageseinrichtungen für Kinder
Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG) mit Anlagen (u.a. Materialien für die externe und interne Evaluation, Sprachlerntagebuch etc.)
Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) in der Fassung vom 09.05.2016.
(Gesetz über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie in außerunterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten)
In Umsetzung der Änderung des Schulgesetzes vom 26.3.2014 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Rechtsverordnung vom 29.10.2014 erlassen, die unter folgendem Link abzurufen ist:
Hier geht es zum Abschnitt 3 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII): Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22-26).
Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17. Dezember 2009 (KinderschutzG):