Personalrats- und Frauenvertretungswahlen
Unsere GEW-Personalratsmitglieder vertreten die Interessen aller Beschäftigen. Sie tragen eine hohe Verantwortung, denn sie stellen sicher, dass Chancengleichheit und Gerechtigkeit für alle Beschäftigten gewahrt sind. Sie setzen sich dafür ein, zusätzliche Belastungen und Arbeitsverdichtung zu verhindern. Sie schützen Kolleginnen und Kollegen vor Benachteiligung und Willkür. Auch die Frauenvertreterinnen sind für alle Beschäftigen aktiv. Sie achten unter anderem darauf, dass die Gleichstellungsvorgaben von Frauen und Männern eingehalten werden.
1. Die örtlichen Personalräte (PR oder öPR) in den SenBJF-Regionen, der Per-sonalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen (PRzbS), die Personalräte in den Kita-Eigenbetrieben und Bezirksämtern sowie an den Universitäten und Hochschulen vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung. Sie bestimmen bei Einstellungen, Ein-gruppierungen und Kündigungen mit und haben ein weitgehendes Informa-tionsrecht. Die Personalräte beraten und unterstützen die Beschäftigten bei allen Problemen und Konflikten mit der Dienststellenleitung. Die Amtszeit der PR beträgt vier Jahre.
2. Die örtlichen Frauenvertreterinnen (FV) vertreten die Interessen der weiblichen Dienstkräfte gegenüber Schul- bzw. Kitaleitungen sowie gegenüber der Dienststellenleitung. Insbesondere achten sie darauf, dass die in Landesgleichstellungsgesetz und Frauenförderplan enthaltenen Vorgaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern eingehalten werden. Sie sind an allen personellen Maßnahmen wie Einstellungen oder der Auswahl von Führungspersonal beteiligt und überprüfen, ob Beanstandungsgründe vorliegen. Die FV werden ausschließlich von weiblichen Dienst-kräften gewählt. Die Schwerbehindertenvertretungen werden auch alle vier Jahre gewählt, allerdings zeitversetzt; die nächsten Wahlen finden erst 2026 statt .
3 Der Gesamtpersonalrat (GPR) der allgemeinbildenden Schulen ist für übergeordnete Belange zuständig, die mehrere bzw. alle zwölf SenBJF-Regio-nen betreffen. Außerdem unterstützt und berät er die örtlichen Personalräte bei ihrer Arbeit und ist beispielsweise für Versetzungen zuständig. Die Be-schäft igten der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des GPR. Auch an der FU und der HU bestehen Gesamtpersonalräte, die übergeordnete Aufgaben wahrnehmen.
4. Die Gesamtfrauenvertreterin (GFV) ist analog zum Gesamtpersonalrat für alle Belange zuständig, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen und Auswirkungen nicht nur auf die Beschäft igten einer einzelnen SenB-JF-Region haben. Die GFV ist an der Erstellung des Frauenförderplans beteiligt und wacht gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin über dessen Einhaltung.
5. Der Personalrat der Lehramtsanwärter*innen (PR LAA) vertritt die Interessen der Lehramtsanwärter*innen gegenüber der SenBJF. Er bietet individuelle Beratungen und Prüfungsbegleitungen an und leistet auch sonst Hilfestellung bei allen Fragen rund ums Referendariat. Der PR LAA wird jährlich im Herbst gewählt und ist ausschließlich für reguläre Referendar*innen zuständig. Beschäftigte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst werden von den örtlichen Personalräten vertreten.
6. Die Personalräte der studenti schen Beschäft igten (PRstudB) vertreten die Interessen der studentischen Beschätigten der jeweiligen Hochschule. Sie erfüllen die gleichen Aufgaben wie die örtlichen Personalräte. An Hochschulen, an denen Gesamtpersonalräte bestehen (an der FU und an der HU), sind diese auch für die übergeordneten Belange studentischer Mitarbeiter*innen zuständig und werden deshalb auch von diesen gewählt.
7. Der Hauptpersonalrat (HPR) ist die oberste Stufenvertretung für den gesamten unmittelbaren öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Das sind unter anderem alle Senatsverwaltungen, die Bezirksämter, Schulen, Kita-Eigenbetriebe, Feuerwehr und Polizei. Der HPR ist zuständig für alle arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen, die mehr als einen örtlichen Bereich bzw. sowohl allgemeinbildende als auch berufsbildende Schulen betreffen. Dazu zählen IT-Verfahren, der Abschluss von Rahmendienstvereinbarungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften und Ausführungsvorschriften zu Tarifverträgen. Eine wichtige Aufgabe des HPR ist die Durchführung von Einigungsver-handlungen. Diese finden statt, wenn zwischen den örtlichen Personalräten und der Dienststelle keine Einigung in Mitbestimmungsangelegenheiten erzielt wird. Bei der Wahl zum HPR ist eine hohe Wahlbeteiligung im Bildungsbereich ganz besonders wichtig. Nur wenn Pädagog*innen in diesem Gremium angemessen vertreten sind, werden die Probleme, die uns am Arbeitsplatz betreff en, im HPR auch von Pädagog*innen bearbeitet und entschieden.
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