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Nr. 21 / 2012

Auch der Rechnungshof kann irren!

Mit seiner Kritik an der Bezahlung junger Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis verkennt der Rechnungshof die Realität an den Berliner Schulen vollständig. Einzig der in Berlin gezahlte Zuschlag bindet derzeit noch einen Teil der jungen Lehrkräfte, die dringend gebraucht sind in der Konkurrenzsituation zu anderen Bundesländern, weil diese größtenteils verbeamten. Durch den Zuschlag wird zwar zunächst eine Besserstellung in den ersten Berufsjahren für angestellte Lehrkräfte erreicht, nach den ersten etwa acht Jahren wendet sich das Blatt aber. Das Lebensnettoeinkommen der Angestellten liegt am Ende ihres Berufs-lebens deutlich unter dem der verbeamteten KollegInnen. Die Schlechterstellung zeigt sich auch bei der Krankenversorgung und zum Teil bei den zu erwartenden Renten.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Die Zulagenregelung und bessere Bezahlung junger Lehrkräfte ist ein Muss, denn ansonsten ist Berlin auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt nicht mehr konkurrenzfähig. Es herrscht Lehrermangel in allen Bundesländern, dies gilt demnächst für alle Schulformen und Fächer. In Berlin verlassen bis 2020 mehr als ein Drittel aller Lehrkräfte die Schule. Des-wegen geht der Vorschlag, die Zulagenregelung an bestimmte Fächer zu binden, ebenfalls fehl. Es geht um gleiche Bezahlung. Mal ganz davon abgesehen, dass ein guter Deutschlehrer für die Kinder und ihre Zukunft mindestens genauso wichtig ist wie für Mathematik und Naturwissenschaften. Der Rechnungshof wäre gut beraten, neben den nackten Zahlen aus dem vergangenen Haushaltsjahr auch die nahe Zukunft und damit die Gründe für derartige Entscheidungen des Senats mit in den Blick zu nehmen.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46