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Nr. 09 / 2013

Auswahlverfahren sozial ausgewogen gestalten

Am Freitag, 22. Februar 2013, enden an den weiterführenden Schulen die Anmeldungen für die siebten Klassen des Schuljahres 2013/14. Grundschülerinnen und Grundschüler suchen mit ihren Eltern die Sekretariate der Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in Berlin auf, um sich in den nächsten zwei Wochen für einen Platz an ihrer Wunschschule zu bewerben.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass es wieder viele Schulen geben wird, die übernachgefragt sind. Auch an einigen Integrierten Sekundarschulen und an vielen Gemeinschaftsschulen bewerben sich teilweise doppelt so viele Kinder, wie Plätze vorhanden sind.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Viele Kolleginnen und Kollegen haben mit ihrer hervorragenden Arbeit dafür gesorgt, dass sehr viele Kinder an ihrer Schule lernen wollen. Darüber freuen wir uns mit ihnen. Allerdings wird in der Praxis des Anmeldeverfahrens bei den Eltern häufig der an den übernachgefragten Schulen gesetzte und geforderte Notendurchschnitt zum Entscheidungs- und Auswahlkriterium. Sie wollen ihr Kind nicht in einen Lostopf werfen, sondern Sicherheit. In der Folge haben Kinder mit schlechteren Leistungen und eben leider häufiger auch aus schwierigen sozialen Lagen nicht die gleichen Chancen auf einen Schulbesuch an einer Schule mit einem besonders guten Ruf. Die Landesdelegierten der GEW BERLIN haben im Herbst 2012 im Rahmen eines Beschlusses gefordert, dass auch besonders nachgefragte Schulen dreißig Prozent ihrer Plätze an Kinder vergeben sollten, die einen Zeugnisdurchschnitt von 3,0 und schlechter haben. Neben einem differenzierten Auswahlverfahren der Schulen nach ihrem Profil wäre das eine Möglichkeit, Schulen in schwierigen Lagen zu entlasten und dem Ziel einer gemischten Schülerschaft an allen Integrierten Sekundarschulen deutlich näher zu kommen.“


Hintergrund:

Schulen, die mehr Bewerberinnen und Bewerber haben als sie Schulplätze anbieten können, wählen sechzig Prozent der neuen Schülerinnen und Schüler nach Leistungen aus, dreißig Prozent werden von den noch übrigen Bewerberinnen und Bewerber ausgelost und zehn Prozent erhalten einen Platz nach einer Härtefallregelung. Ein Härtefall liegt beispielsweise dann vor, wenn den Eltern aus gesundheitlichen Gründen eine andere Schule nicht zuzumuten ist. Wenn bereits ein Geschwisterkind die Wunschschule besucht, gilt dies nicht als Härtefall.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46