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Nr. 10/2022

Bei der Verbeamtung bleiben alle Fragen offen

Auch nach dem Senatsbeschluss vom 22.3.2022 zur Verbeamtung bleiben nahezu alle wichtigen Fragen ungeklärt. Die GEW BERLIN fordert die rot-grün-rote Koalition nachdrücklich auf, endlich den Weg aufzuzeigen, wie die Rückkehr zur Verbeamtung fair umgesetzt werden soll. Die Schaffung neuer Ungerechtigkeiten in den Berliner Schulen muss vermieden werden.

„Bereits im November haben wir Fragen gestellt, wie die Kompensationen für diejenigen aussehen sollen, die aus persönlichen oder laufbahnrechtlichen Gründen nicht verbeamtet werden können oder wollen. Wie weit soll die Altersgrenze angehoben werden? Wie sehen die gesetzlichen Lösungen aus, dass Funktionsstelleninhaber*innen nicht zurück ins Eingangsamt A13 müssen und dabei viel Geld und Anerkennung verlieren? Dazu keine Antwort in dem heutigen Beschluss“, kritisierte Udo Mertens, Leiter des Vorstandbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN. „Wenn aber heute verkündet wird, dass der Senat ab dem nächsten Schuljahr Neueinstellungen verbeamten will und die Bestandslehrkräfte lediglich mit einem Schreiben vertröstet werden, das ihnen konkret die Verbeamtung in Aussicht stellt, dann ist Schlimmes zu befürchten,“ so Mertens weiter.

Alle Kolleg*innen, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, müssen einen Nachteilsausgleich erhalten. So ist es im Koalitionsvertrag angekündigt“, forderte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. Ein großer Teil der heute beschäftigten angestellten Lehrkräfte wird entweder die persönlichen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, um verbeamtet zu werden. Dies betrifft tausende Berliner Lehrkräfte. „Wenn jetzt nur noch geprüft werden soll, wie ein Nachteilsausgleich als Lösungsmodell entwickelt werden kann, das sich in den tarifrechtlichen Rahmen der Tarifgemeinschaft der Länder einfügt, ist der Bruch des Koalitionsvertrages vorauszusehen. Seit fast 20 Jahren halten die angestellten Lehrkräfte die Berliner Schule am Laufen. Sie dürfen jetzt nicht einfach fallen gelassen werden. Wir fordern ein Gesamtpaket aus Verbeamtung für die einen und Kompensation für die anderen. Davon war heute leider keine Rede“, so Erdmann.

Lehrer*innen leisten jeden Tag Enormes für ihre Schüler*innen. Dennoch steht bei der Verbeamtung eine Gesundheitsprüfung für alle an. Das ist nicht nur ein organisatorisches Nadelöhr, für das es mehr Ärzt*innen braucht“, sagte Anne Albers, Leiterin des Vorstandbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN. Eine pauschale Anerkennung der Eignung ist beamtenrechtlich allerdings nicht möglich. „Damit ist die Frage offen, welche Lösung es für die Kolleg*innen geben kann, die aufgrund ihrer bereits geleisteten Arbeitsjahre für die Berliner Schule nun gesundheitlich beeinträchtigt sind“.

Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist die Verbeamtung außerdem nur bei gleichzeitiger Bildung eines Pensionsfonds verantwortbar, in dem jetzt schon Gelder für die späteren Pensionen angespart werden. Gibt es keinen Pensionsfonds, haben zukünftige Generationen die Pensionslasten allein zu tragen.

Die GEW BERLIN fordert, auch Quereinsteiger*innen, Lehrkräften für Fachpraxis, Lehrkräften ohne volle Lehrbefähigung, Lehrkräften für untere Klassen und Pädagogischen Unterrichtshilfen den Weg in die Verbeamtung zu eröffnen. Sie alle sollen bisher nicht verbeamtet werden. Auch Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen in Schulen sind von der Verbeamtung ausgeschlossen. Hier fordert die GEW BERLIN entsprechende Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten, damit es in den Kollegien fair zugeht, z.B. bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei der Unterstützung von Familien.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46