Zum Inhalt springen

Nr. 08 / 2011

Berliner Hochschulgesetz: GEW BERLIN fordert Änderungen im Personalbereich und bei der Studienorganisation

Die geplante Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) muss aus Sicht der GEW BERLIN dringend korrigiert werden. Im Bereich der Personalstruktur ist der Gesetzentwurf besonders dünn und rückschrittlich. Bei den studentischen Beschäftigten drohen massive Verschlechterungen durch die Kürzung der Beschäftigungsdauer. Der Druck auf die Studierenden soll weiter erhöht werden, obwohl im Ergebnis des Bildungsstreiks Entlastungen versprochen wurden.

Die Vorsitzende der GEW BERLIN, Rose-Marie Seggelke: „Die geplanten Personalkategorien mit dem Schwerpunkt Lehre sind der falsche Weg, um Lehre und Studium zu verbessern. Die Hochschulen werden sie entweder ignorieren, weil sie nach wie vor unbegrenzt auf die ungleich billigeren Lehraufträge ausweichen können. Oder sie bauen im Gegenzug Qualifizierungsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ab. Entgegen der Beteuerungen der Senatsverwaltung wird dem Lehrpersonal für Forschung und eigene Qualifizierung schlicht keine Zeit bleiben. Wir brauchen aber keine neuen beruflichen Sackgassen in Form von befristeten Lehrknechten, sondern dauerhafte Perspektiven für das wissenschaftliche Personal.“

Die GEW BERLIN lehnt die geplante Verkürzung der Beschäftigungsdauer für studentische Beschäftige von vier auf zwei Semester strikt ab. Damit würde kurzen Vertragslaufzeiten, auch nur für die Vorlesungszeit, Tür und Tor geöffnet. Für die Studierenden ist das verheerend, wenn sie sich künftig von Job zu Job hangeln müssen. Das Studium wird darunter leiden.

Rose-Marie Seggelke: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass gerade Rot-Rot Mindeststandards bei Arbeitsverhältnissen verschlechtern will. Es gibt dafür auch keinen Grund!“

Mehr Mut zu Reformen hätte die GEW BERLIN bei den Regelungen zu Lehrbeauftragten erwartet. Es reicht nicht aus, den Lehrbeauftragten auch an den Universitäten das aktive Wahlrecht in den Gremien einzuräumen. Sie müssen auch gewählt werden können, also das passive Wahlrecht erhalten. Darüber hinaus fordert die GEW BERLIN wirksame gesetzliche Regelungen, um den ausufernden Missbrauch von Lehraufträgen zur Sicherung der Pflichtlehre einzudämmen.

Korrekturen fordert die GEW auch bei zahlreichen Regelungen zu Studium und Prüfungen. Das betrifft die Zwangsexmatrikulation bei nicht erbrachten Studienleistungen, die nur noch zweimalige Wiederholungsmöglichkeit bei Prüfungen und die Streichung der Wahlfreiheit von einem Drittel der Studienangebote. Das alles trägt nicht zur Verbesserung der Studienbedingungen bei, sondern erhöht nur den Druck und die Belastung der Studierenden.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46