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Nr. 19/2022

Bildungsverwaltung setzt falsche Prioritäten bei der Verbeamtung

Die GEW BERLIN kritisiert, dass es von Seiten der Senatsbildungsverwaltung bisher keine Vorschläge gibt, wie ein Nachteilsausgleich für Lehrkräfte aussehen soll, die nicht verbeamtet werden können oder wollen. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und Linke vereinbart, dass neben der Verbeamtung der Lehrkräfte in Berlin ein solcher Nachteilsausgleich gewährt werden muss. „Leider kommt im Schreiben der Bildungssenatorin von letzter Woche der Nachteilsausgleich nur noch als vager Prüfauftrag vor“, kritisierte der Vorsitzende der GEW BERLIN, Tom Erdmann. „Wir befürchten, dass die Kompensation für die Lehrkräfte, die die Schulen seit Jahrzehnten am Laufen halten, still und heimlich beerdigt wird.“ Auch bei ihrem Besuch im Landesvorstand der GEW BERLIN am Montag dieser Woche hatte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse diese Zweifel nicht ausgeräumt.

Die GEW BERLIN drängt darauf, dass der Senat der Umsetzung dieses wesentlichen Teils des Koalitionsvertrag Priorität einräumen muss. „Mit jedem Tag der Unklarheit über die Umsetzung der Verbeamtung sinkt die Stimmung unter den Lehrkräften“, so Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik in der GEW BERLIN. „Unsere Fragen nach dem Nachteilsausgleich, aber auch nach der Altersgrenze, dem Pensionsfonds oder den Bedingungen für Kolleg*innen, die in Funktionsstellen mehr Verantwortung für die Schule übernehmen, sind noch immer ungeklärt. Die Kolleg*innen fordern, dass alle Koalitionspartner*innen sich an ihr Versprechen halten und einen echten Nachteilsausgleich realisieren.“

Statt sich um eine gerechte Umsetzung der Verbeamtung zu kümmern und die vielen offenen Fragen zu beantworten setzt die Bildungsverwaltung andere Prioritäten. So fordert sie angehende Lehrkräfte im Zuge ihrer Verbeamtung auf, Fotos ihrer Tattoos an die Senatsverwaltung zu schicken. Aktuell werden an die Referendar*innen Fragebögen zu Tätowierungen verteilt. Anzugeben sind die Position, Größe, Beschreibung und die persönliche Bedeutung der Tätowierungen, inklusive Fotos von jedem Tattoo, die an die Senatsverwaltung zu senden sind. Selbst Intimtattoos sind nicht ausgenommen. Überprüft werden soll die Richtigkeit der Angaben dann vor Ort vom Amtsarzt; bei falschen Angaben wird mit Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gedroht.

„Die Bildungsverwaltung führt für die angehenden Beamt*innen eine rechtswidrige Gewissensüberprüfung per Hautscreening ein. Anstatt sich der Frage zu widmen, wie die Gesundheitsuntersuchung für die angehenden Beamt*innen möglichst unkompliziert organisiert werden kann, wird die Verfassungstreue bis unter die Unterhose erschnüffelt. Dass die Amtsärzte dann die gemachten Angaben auch noch überprüfen sollen, schlägt dem Fass den Boden aus“, kritisierte der Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik, Udo Mertens.   „Fragen nach Tattoos, soweit diese äußerlich nicht in Erscheinung treten, halten wir für einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bzw. in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kolleg*innen. Wir fordern die SPD-Bildungsverantwortlichen auf, den Tattoo-Fragebogen zu verwerfen“, so Mertens weiter.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46