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Nr. 46 / 2018

Bildungsverwaltung verhindert mit erneutem Rechtsbruch die Einstellung von Fachkräften

Zum wiederholten Mal hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Mitbestimmungsrecht des Hauptpersonalrats (HPR) verletzt und damit verhindert, dass gut qualifizierte Fachkräfte eingestellt werden können. Unter Verstoß gegen das Personalvertretungsrecht und geltende Vereinbarungen mit dem HPR hat die Senatsverwaltung die regionalen Schulaufsichten angewiesen, für sogenannte pädagogische Unterrichtshilfen keine förderlichen Erfahrungszeiten mehr anzuerkennen. Pädagogische Unterrichtshilfen mit mehr als zehnjähriger Erfahrung sollen der ersten Erfahrungsstufe zugeordnet werden.

Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN und HPR-Mitglied berichtete von Bewerber*innen, die unter den gegebenen Umständen von ihren Bewerbungen zurücktreten. „Der Verdienst bei den sonst nicht gerade für hohe Gehälter bekannten freien Trägern ist dann um einige hundert Euro höher als beim Land Berlin. Kein Wunder, dass Bewerber*innen ihre Entscheidung angesichts der fehlenden Wertschätzung noch einmal überdenken.“

Personalräte berichten außerdem, dass genauso rechtswidrig noch nach einem Jahr Rückstufungen vorgenommen werden sollen, weil nachträglich förderliche Zeiten aberkannt werden sollen. „Beschäftigte müssten so einen realen Einkommensverlust hinnehmen. Das wird es nicht geben“, stellte Mertens klar.

Im Jahr 2013 hatte der HPR mit der Bildungsverwaltung eine Regelung zur Anerkennung von Erfahrungszeiten vereinbart, die zu einer höheren Einstufung und damit höheren Gehältern führt. Der HPR hatte im Vorfeld ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gewonnen, weil die Bildungsverwaltung ohne die erforderliche Mitbestimmung des Personalrats eine Regelung hierzu erlassen hatte. Auch in den Folgejahren zeigte sich die Bildungsverwaltung wenig einsichtig. Der HPR musste gleich mehrfach klagen oder damit drohen, um für weitere Regelungen zu dem Thema seine Mitbestimmung ausüben zu können.

„Die Senatsbildungsverwaltung hat offenkundig noch nicht genug Probleme bei der Gewinnung von Fachpersonal, sondern meint es sich mit Rechtsbrüchen leisten zu können, die Bewerber*innenlage zusätzlich zu verschlechtern“, kommentierte Mertens. Der HPR hat beschlossen, erneut das Verwaltungsgericht anzurufen, damit dort die Verletzung seines Mitbestimmungsrechtes festgestellt werden kann. 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46