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Nr. 58 / 2018

Brennpunktzulage schafft neue Ungerechtigkeiten

Die GEW BERLIN lehnt die geplante Zulage für Lehrkräfte und Erzieher*innen an „Brennpunktschulen“ in dieser Form ab. „Wir befürworten das Anliegen, die Kolleg*innen an den Schulen in schwieriger sozialer Lage besser zu unterstützen. Die Umsetzung ist allerdings voller Mängel. So darf das nicht umgesetzt werden“, erklärte Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN. „Die beabsichtigte Zulage schafft eine ganze Reihe neuer Ungerechtigkeiten und wirft viele Fragen auf, die uns die Senatsbildungsverwaltung nicht beantworten kann“, stellte Siebernik im Anschluss an ein Gespräch zwischen Senatsverwaltung und GEW-Personalräten klar.

Nach den bestehenden tariflichen Regelungen werden Quereinsteiger*innen und Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung, die in großer Zahl an Brennpunktschulen arbeiten, leer ausgehen. „Sollte die Senatsverwaltung beabsichtigen, den nicht voll ausgebildeten Kolleg*innen übertarifliche Zulagen zu gewähren, wäre eine Mitbestimmung der Beschäftigtenvertretung notwendig. Die wurde aber bisher nicht eingeholt. Daher gehen wir vom Ausschluss der Kolleg*innen aus“, erläuterte der Tarifvorstand der GEW BERLIN, Udo Mertens.

Ebenso leer ausgehen werden koordinierende Erzieher*innen und Integrationsfacherzieher*innen, das gesamte nichtpädagogische Personal und Erzieher*innen in berufsbegleitender Ausbildung. Auch die Erzieher*innen, die in Brennpunkt-Kitas arbeiten – oft auf dem gleichen Grundstück – bleiben unberücksichtigt.

„Die GEW BERLIN hat sich dafür eingesetzt, den Kolleg*innen an besonders herausfordernden Schulen Arbeitsentlastungen zu gewähren. Dass jetzt nur einzelnen Gruppen das Gehalt erhöht werden soll, zeigt erneut: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Es mangelt an Wertschätzung, Sachkenntnis und Empathie gegenüber den Kolleg*innen“, bekräftigte die GEW-Vorsitzende Siebernik.

Äußerst problematisch ist die Regelung auch für die Erzieher*innen in Regeltätigkeit. Sie werden in die Entgeltgruppe 9* (mit besonderer Stufenlaufzeit) hochgruppiert, was in vielen Fällen eine Gehaltserhöhung von eher 60 Euro als den öffentlich kommunizierten 300 Euro bedeutet. Die Höhergruppierung kann aber auch zu energischen Verlusten führen, weil die Stufenaufstiege in der Entgeltgruppe 8 teils attraktiver sind. Zum Beispiel würde eine Erzieherin, die am 1. Januar 2017 in Entgeltgruppe 8 Stufe 3 eingestellt wurde, erst im Jahr 2038 die durch die Höhergruppierung entstehenden Verluste wieder einholen. Genauso gefährlich wird es bei einem Schulwechsel oder wenn die Schule den „Brennpunkt-Status“ verliert. Dann fallen die Kolleg*innen unter ihre aktuelle Gehaltsstufe. „Wir fordern seit langem, die Regelungen zur Höhergruppierung und die Stufenregelungen in der Entgeltgruppe 9* zu ändern. Aber die Arbeitgeber weigern sich beharrlich. Wir raten daher allen Erzieher*innen, sich beraten zu lassen, bevor es zu deutlichen Nachteilen kommt“, betonte Udo Mertens.

Auch die Voraussetzungen für den Erhalt der Brennpunktzulage sind nur schwer nachvollziehbar. Der Entwurf sieht einen Schüler*innenanteil mit Lernmittelbefreiung (LMB) von 80 Prozent vor. „Was ist mit den Kolleg*innen, die an einer Schule mit einem LMB-Anteil von 75 Prozent arbeiten, aber Klassen unterrichten, in den zu 100 Prozent Kinder mit LMB sind? Und was passiert mit den Schulen, die unter die 80 Prozent-Marke rutschen?“, fragte Siebernik.

„Die geplante Regelung ist nicht zu Ende gedacht. Die Senatsverwaltung scheint sich über die praktischen Konsequenzen dieser Zulage völlig unklar gewesen zu sein“, fasste Siebernik zusammen. Die GEW BERLIN ruft die Senatsverwaltung dazu auf, gemeinsam an einer sinnvollen Lösung für alle Kolleg*innen zu arbeiten.

Ansprechpartner bei Rückfragen: Udo Mertens: 0151-15134654

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46