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Nr. 30 / 2014

Die Belastungsgrenze für Kinderschützer*innen ist schon lange überschritten

Am 28. November 2014 übergeben die Beschäftigten der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD) der Jugendämter ihre Überlastungsanzeigen. Trotz mehrerer öffentlicher Aktionen seit Dezember 2013, wie Kundgebungen oder Pressegespräche, hat sich nichts an der Situation der Arbeitsüberlastung in den RSD geändert.

Die Beschäftigten fordern nach wie vor:

  • eine Fallzahlbegrenzung von 28 Familien pro Vollzeitstelle,
  • eine Stellenplanung mit Vertretungsreserve und
  • eine Eingruppierung nach E 10/A11.

Andreas Kraft, Leiter des Vorstandsbereich Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW BERLIN: „Wir haben den Eindruck, dass der Senat die Proteste einfach aussitzen möchte. Er verweist auf die Zuständigkeit der Bezirke und die wiederum auf den Senat. Damit ist den Beschäftigten der RSD und den Familien, Kindern und Jugendlichen, die Hilfe brauchen, nicht geholfen. Immer wenn ein Kind, das unter der Obhut des Jugendamtes steht, zu Schaden kommt, stehen die Jugendämter sehr weit oben auf der Liste der Beschuldigten.

Frau Scheeres, wir fordern Sie auf: Leiten Sie Maßnahmen ein! Die Kolleginnen und Kollegen der RSD müssen eine verlässliche und gute Arbeit für die Kinder, Jugendlichen und deren Familien leisten können.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46