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Nr. 10 / 2013

Empfehlungen des Beirats geben wichtige Impulse

Heute hat der vom Berliner Senat eingesetzte Beirat unter Leitung von Sybille Volkholz sein Konzept zur Umsetzung der inklusiven Schule vorgestellt. Damit soll die von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Berlin realisiert werden. Demnach sollen alle Menschen, auch jene mit Behinderungen, ein Recht auf Zugang zu einer Regelschule erhalten. Ein erstes Konzept ist im Jahr 2011 vom Abgeordnetenhaus abgelehnt worden. Die GEW BERLIN und andere Verbände kritisierten die geforderte Kostenneutralität am damaligen Entwurf.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „ Die heißen Diskussionen im Beirat und in den Foren haben Bewegung ausgelöst, das spiegeln die vorgelegten Empfehlungen wider. So ist klar, dass Inklusion kostenneutral nicht umsetzbar ist und es um Verbesserungen und keinesfalls um Verschlechterungen gehen muss. Die GEW BERLIN begrüßt deswegen unter anderem, dass es jetzt zu einer schulgenauen Zuweisung einer verlässlichen Grundausstattung kommen soll. Auch ist zu begrüßen, dass die Mittel für die Nachsteuerung an den Schulen real zusätzlich sein sollen und dass sie gestiegen sind. Steht der Rahmen, so kommt es aber auf die konkreten Zahlen an. Die Forderung der GEW lautet: Wir brauchen im Mittel eine sechsprozentige Förderquote für die verlässliche Grundausstattung und eine Stundenzuwei-sung in Höhe von 3,5 Stunden pro Schülerin oder Schüler. Die Beiratsempfehlung liegt unterhalb dieser Forderung. Das heißt, dass hier noch nachgebessert werden muss. Die Ausstattung für die inklusive Schule muss sich nach dem Bedarf richten - nicht nach der Kassenlage. Positiv und Grundvoraussetzung ist deshalb, dass auch der Beirat empfiehlt, den Haushaltsvorbehalt im Berliner Schulgesetz zu streichen.“

Weitere positive Bewegungen hat es an den Punkten Fortbildung und Qualifizierung gegeben. Hier soll das Angebot für Basisqualifizierung erweitert werden und es wird die Notwendigkeit erkannt, dass alle am Prozess Beteiligten an Fort- und Weiterbildung teilnehmen müssen. Das heißt in der Konsequenz, dass eine Vertretungsreserve für die Schulen vorgesehen werden muss. Das empfiehlt auch der Beirat.

Darüber hinaus soll evaluiert werden, in welchem Maße Gymnasien mit einer hohen Anzahl an Kindern aus Armutsverhältnissen zusätzliche Ressourcen bekommen. Damit sind dann auch diese Schulen mit im Focus.

Die GEW BERLIN bereitet eine differenzierte Stellungnahme zu den Empfehlungen vor.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46