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Nr. 28/2022

Erzieher*innen an Brennpunktschulen drohen große Einkommensverluste

Weil ihre Schule das Kriterium für den Brennpunktschulstatus nicht mehr erfüllt, sollen Erzieher*innen an mehreren Berliner Schulen einen Gehaltsverlust von zum Teil mehr als 5.000 Euro im Jahr erleiden. Als Alternative bleibt ihnen nur, sich an eine andere Schule umsetzen zu lassen.

Am 24.06. ab 15.30 Uhr veranstaltet das Aktionsteam der Elternvertreter*innen der Karlsgarten-Grundschule, Karl-Weise-Schule und Schule am Teltowkanal" die Aktion und Demo „Rettet unsere Horte – Faire Eingruppierung für die Horterzieher*innen“. Ort: Vor der Karl-Weise-Schule Schillerpromenade, Berlin Neukölln

Grund für die Misere ist, dass der Senat 2018 entgegen dem ausdrücklichen Rat der GEW BERLIN Erzieher*innen an sogenannten Brennpunktschulen, anstatt wie von uns vorgeschlagen eine Zulage zu zahlen, höhergruppiert hat. So sollte die Arbeit von Erzieher*innen an Schulen in schwieriger Lage durch ein Gehaltsplus honoriert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Beim Verlust des „Brennpunktschulstatus“ lässt der Tarifvertrag aber nur eine Umsetzung oder eine Herabgruppierung zu. Betroffene verlieren dann bei einer Herabgruppierung mehrere Jahre in der Erfahrungsstufe. „Zum Dank, dass eine Schule es schafft, den Brennpunktstatus auch durch den hohen Einsatz der Erzieher*innen zu überwinden, drohen den Kolleg*innen nun jährlich finanzielle Verluste von mehr als 5.000 Euro. Das ist absolut inakzeptabel, der Senat muss dringend handeln“, erklärte Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN. Aktuell sind Beschäftigte an drei Neuköllner Grundschulen betroffen; aber auch an anderen Brennpunktschulen betroffen.

Die negativen Effekte der zeitweiligen Höhergruppierungen statt einer Brennpunktzulage, wie bei den Lehrkräften waren bereits bei der Einführung 2018 bekannt. „Wir haben die Senatsbildungsverwaltung mehrfach auf die Probleme hingewiesen. Selbst der Vorschlag, den Kolleg*innen freizustellen, ob sie sich höhergruppieren lassen wollen, wurde von der Verwaltung abgelehnt. Heute sollen die Kolleg*innen für eine Höhergruppierung bezahlen, die sie weder gefordert haben, noch verhindern konnten“, kritisierte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN. Der damalige Staatssekretär Rackles schrieb der GEW BERLIN im Februar 2019. „Die Rechtsfolgen, die eintreten, wenn es doch zu einer Änderung der Einstufung einer Schule kommt, müssen noch geprüft werden.“ Da war die Höhergruppierung bereits umgesetzt. Eine Posse auf dem Rücken und dem Geldbeutel der Erzieher*innen.

Die Idee, den Kolleg*innen in schwieriger Lage eine besondere finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, war ja gut gedacht – aber eben schlecht gemacht. An unserer Schule stehen wir nun vor einem Scherbenhaufen. Fünf Kolleg*innen wurden bereits umgesetzt, ins Kollegium wurde eine klaffende Lücke gerissen, die Kinder haben ihre Bezugspersonen verloren“, so Daniela Schiewer, koordinierende Erzieherin an der Karlsgarten-Grundschule.

Die GEW BERLIN hat Senatorin Astrid-Sabine Busse bereits im Februar 2022 in einem Brief auf die Fälle der Kolleg*innen an den vier Neuköllner Grundschulen aufmerksam gemacht und auf mögliche Lösungswege hingewiesen. Der Brief blieb bisher unbeantwortet. Die GEW BERLIN fordert für die betroffenen Erzieher*innen einen Ausgleich der finanziellen Verluste über Zulagen oder Besitzstandsregelungen. Umsetzungen dürfen nur erfolgen, wenn sie von den Kolleg*innen gewünscht werden. Ein geeigneteres Instrument für die Honorierung von schwierigen Tätigkeiten und besonderer Verantwortung bieten Zulagen nach § 16 Abs. 5 TV-L.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46