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Evangelische Kirche und Gewerkschaften schließen neuen Tarifvertrag ab

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat mit den Gewerkschaften GEW, der kirchlichen Gewerkschaft GKD und ver.di einen neuen Tarifvertrag über das Arbeitsrecht für die Beschäftigten der Landeskirche ausgehandelt. Damit ist sie neben der früheren Nordelbischen Kirche die einzige Landeskirche mit einem Tarifvertrag. Der 6. TV-EKBO-Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) sowie der 3. Änderungstarifvertrag zum Überleitungstarifvertrag für die EKBO (TVÜ-EKBO) wurden in Berlin öffentlich unterzeichnet. Sie treten zum 1. September 2013 in Kraft.

Mit den neuen Tarifverträgen wird ein neues Eingruppierungsrecht für die EKBO geschaffen. Diese Entgeltordnung ist im Wesentlichen dem Tarifvertrag der Länder (TVL) angenähert und bringt unter anderem Verbesserungen für die seit 2008 eingestellten Erzieherinnen und Erzieher. Gleichzeitig berücksichtigt sie kirchenspezifische Besonderheiten, beispielsweise der Religionslehrer/innen, der Kirchenmusiker/innen, der Mitarbeiter/innen in kirchlichen Bildungseinrichtungen sowie der Küster/innen. Der neue Tarifvertrag stellt den erfolgreichen Abschluss eines mehrere Jahre währenden gemeinsamen Bemühens dar, die geltenden Eingruppierungsregelungen der alten Tarifwerke zu modernisieren und damit den kirchlichen Dienst konkurrenzfähig zu machen.

Bischof Dr. Markus Dröge: „Ich danke den Tarifpartnern für ihre konstruktive Arbeit und die von Vertrauen geprägten Verhandlungen. Der heutige Abschluss zeigt, dass eine kirchengemäße Tarifpartnerschaft in der Lage ist, für anstehende Probleme angemessene Lösungen zu finden.“ Präsident Ulrich Seelemann unterstreicht: „Die Kirche gibt ihre Grundsätze nicht auf, wenn sie mit Gewerkschaften über die Arbeitsbedingungen verhandelt und die Gewerkschaft kann ihrer Aufgabe auch nachkommen, wenn sie kirchliche Besonderheiten akzeptiert und sich auf eine Schlichtungsabrede als verbindliches Konfliktlösungsinstrument einlassen.“

Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Es war kein einfacher Weg und wir haben viel Zeit und Kraft gebraucht, um die Eingruppierung der kirchlichen Mitarbeiter/innen auf eine neue Grundlage zu stellen. Dieser gute Kompromiss im Interesse unserer Mitglieder ist nur deshalb gelungen, weil ehrenamtliche Kolleginnen/Kollegen die Verhandlungen unterstützt haben und es auf beiden Seiten des Verhandlungstisches den ernsthaften Willen zu Einigung gab. Und wir hoffen, dass uns das auch in den demnächst beginnenden Verhandlungen über eine Erhöhung der Entgelte für die kirchlichen Mitarbeiter/innen gelingen wird.“

Georg Güttner-Mayer von der ver.di Bundesverwaltung betont: „Die 30-jährige Geschichte des TV EKBO und seiner Vorläufer beweist, dass Tarifverträge auch bei Kirchen und ihren Einrichtungen die angemessene Form von Sozialpartnerschaft ist. Daher ist es aus meiner Sicht an der Zeit, dass dieses Modell auch für die Beschäftigten in der Diakonie zur Anwendung kommt.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46