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Nr. 50/2022

FAIRbeamtung nur mit Nachteilsausgleich

Die GEW BERLIN kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Lehrkräfte-Verbeamtung als ungerecht. „Der Entwurf lässt tausende Lehrkräfte, die die Berliner Schule seit vielen Jahren am Laufen halten, außen vor“, kritisierte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN. Mertens bemängelte bei der Expert*innen-Anhörung im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses besonders, dass der Gesetzentwurf keinen Nachteilsausgleich für diejenigen Lehrkräfte enthält, die nicht verbeamtet werden können oder wollen – obwohl ein solcher Nachteilsausgleich im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Nun will die rot-grün-rote Koalition im parlamentarischen Verfahren eine „Lösung“ für den Nachteilsausgleich finden. „Anstatt dass der Senat die einzig rechtssichere Variante über den Tarifvertrag wählt, sollen die Abgeordneten nun über eine wacklige Konstruktion einen Weg finden, den Nachteil auszugleichen. Das wird mit den genannten Beträgen nicht gelingen und ist ein blanker Hohn für alle, die seit Jahrzehnten die Berliner Schule stemmen, aber jetzt wegen der Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können“, kritisierte Mertens.

Die GEW BERLIN hat schon seit 2013 vorgeschlagen, die Regelung im § 16 Abs. 5 TV-L zu nutzen. Im bestehenden Tarifvertrag besteht die Möglichkeit der Vorweggewährung von Erfahrungsstufen sowie der Zahlung von Zulagen auf die Endstufe von aktuell bis 900 Euro. Diese einzig rechtssichere Lösung würde die Möglichkeit bieten, die Verbeamtung fair umzusetzen. „Mit dem Wegfall der übertariflichen Zulage für angestellte Lehrkräfte, die bisher den Unterschied zwischen der individuellen Erfahrungsstufe und der Stufe 5 ausgleicht, wird die Attraktivität des Landes Berlin für Lehrkräfte weiter sinken. Es ist ein Treppenwitz, dass mit der Verbeamtung der einen Gruppe das Einstiegsgehalt für andere um teilweise über 1.400 Euro sinkt. Berlin verliert somit einen Vorteil im Werben um diese Lehrkräfte“, betonte Mertens gegenüber den Abgeordneten. 

Das Fehlen des Nachteilsausgleiches im Gesetzentwurf zeigt aus Sicht der GEW BERLIN, dass die Fachverwaltung das von der Koalition bevorzugte Modell ähnlich problematisch einschätzt wie die GEW. Mertens: „Es ist systemwidrig, eine Zulage im Besoldungsgesetz auszubringen, die dann über Verweise auf den Haushalt nur an Tarifbeschäftigte gezahlt wird. Das Modell ruft förmlich danach, dass sich Beamt*innen die Zulage erklagen. Damit wäre der Sinn der Zulage ad absurdum geführt“.

Der Senat wolle sich offenkundig bei seinem Arbeitgeberverband nicht durchsetzen und schiebe das Problem den Abgeordneten zu, kritisierte Anne Albers, Leiterin des Vorstands Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik, bei der GEW-Protestkundgebung vor dem Abgeordnetenhaus. Das Motto der Kundgebung, an der rund 70 Beschäftigte teilnahmen, lautete: „FAIRbeamtung nur mit Nachteilsausgleich!“

Albers wies darauf hin, dass der Verbeamtungsentwurf diverse Lehrkräfte außen vor lasse, die seit vielen Jahren Unterricht erteilen. So ist die Verbeamtung nicht für Lehrer*innen für Fachpraxis, Pädagogische Unterrichtshilfen, Freundschaftspionierleiter*innen, Horterzieher*innen oder Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung vorgesehen. „Hier hätten Laufbahnen geschaffen oder wieder geöffnet werden müssen. Die Mehrklassengesellschaft in den Teamräumen wird so verstetigt und wird sich negativ auf die Motivation auswirken“, so Albers.   

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46