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Nr. 43/2022

Fatales Zeichen in Zeiten des Lehrkräftemangels

Die GEW BERLIN erwartet vom heutigen Spitzengespräch zwischen Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse und Finanzsenator Daniel Wesener, dass die entscheidenden Fragen zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften geklärt werden. Noch immer ist völlig unklar, wie die Altersgrenze für die Verbeamtung geregelt werden soll und welchen Nachteilsausgleich diejenigen Angestellten erhalten, die nicht verbeamtet werden können oder wollen. Auch diverse weitere Fragen sind offen.

Die Berliner SPD ist vor einem Jahr mit dem Versprechen der Verbeamtung in den Wahlkampf gezogen. Viele Kolleg*innen haben das Kreuz bei der SPD gesetzt, weil die versprochen hat, das Verbeamtungsalter auf 52 Jahre anzuheben und einen Nachteilsausgleich für die Lehrkräfte zu schaffen, die nicht verbeamtet werden können“, erklärte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. „Diese Kolleg*innen erwarten neun Monate nach dem Verbeamtungsbeschluss von SPD, Grünen und Linken zurecht, dass der Senat die Wahlversprechen umsetzt und Klarheit schafft.“

 „Die Kolleg*innen, die seit zwei Jahrzehnten unsere Schulen tragen, erleben, wie Lehrkräfte, die sie selbst ausgebildet haben, früher verbeamtet werden und viele finanziell an ihnen vorbeiziehen“, kritisiert Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik in der GEW BERLIN. Im Sommer 2022 wurden erstmals seit 2003 nicht nur etwa 200 in Berlin ausgebildete Referendar*innen zu Beamt*innen auf Probe ernannt, sondern auch Lehrkräfte von privaten Schulen oder aus anderen Bundesländern. „Der Senat verbeamtet damit nicht etwa zuerst diejenigen Lehrkräfte, die kurz vor dem Erreichen der Altersgrenze stehen, sondern jüngere Kolleg*innen. Die Ungerechtigkeiten innerhalb der Kollegien nehmen somit weiter zu“, betonte Albers.

Während die Überleitung der Bestandslehrkräfte ins Beamtenverhältnis bis heute nicht geregelt ist, ist eines klar: Die übertarifliche Bezahlung nach der Erfahrungsstufe 5 für neu ausgebildete Lehrkräfte entfällt ab dem 1. Januar 2023. Das Einstiegsgehalt sinkt somit um 1.673,15 Euro pro Monat im Vergleich zum heutigen Einstiegsgehalt. „Für Angestellte wird eine Zulage von rund 200 Euro diskutiert. Dem steht bei Neueinstellungen ein bis zu 1.600 Euro abgesenktes Einstiegsgehalt durch den Wegfall der Stufe 5 gegenüber“, kritisierte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten- und Angestelltenpolitik. „Die einzige Gewinnerin ist die Landeskasse. Das ist umso perfider, als dass der Senat mit der übertariflichen Zulage weiter Kolleg*innen in den Quereinstieg lockt. Einige haben mit der Aussicht auf ein attraktives Gehalt nach dem Ende der Ausbildung ihre bisherigen Berufe gekündigt. Diese Kolleg*innen fühlen sich jetzt zurecht betrogen. In Zeiten des größten Lehrkräftemangels seit Jahrzehnten ist dieses Signal fatal“, so Mertens.

Die GEW BERLIN fordert schon seit zehn Jahren eine Zulage, die auf der Grundlage des bestehenden Tarifvertrages gezahlt werden könnte und die die wirklichen Unterschiede im verfügbaren Einkommen zwischen Beamt*innen und Angestellten ausgleicht.

Update: Dieser Text ist eine aktualisierte Version. In der am 13.09.2022 versandten Presseerklärung hieß es noch: „Dem steht bei Neueinstellungen ein um über 1.600 Euro abgesenktes Einstiegsgehalt durch den Wegfall der Stufe 5 gegenüber“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46