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Nr. 22 / 2015

Förderstunden dürfen nicht weiter zur Vertretung herangezogen werden

Wenn Lehrkräfte krankheitsbedingt oder wegen Fortbildungen fehlen, muss in den Schulen die Vertretung organisiert werden. Das Rundschreiben „Offensive zur Verringerung von Unterrichtsausfall“ sieht ausdrücklich vor, dass dafür auch Teilungsunterricht und sonderpädagogische Förderung kurzfristig gestrichen werden können. Mehr als jede dritte zu vertretende Unterrichtsstunde wird dadurch abgedeckt, dass Teilungsstunden und Stunden zur individuellen Förderung von Schüler*innen ausfallen.

Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN: „Die Aufhebung von Teilungsunterricht und individueller Förderung zur Vertretung von Pflichtunterricht geht zu Lasten jener Schülerinnen und Schüler, die am meisten Unterstützung benötigen. Eine gezielte und verlässliche Förderung ist so nicht möglich. Die Option, Teilungsstunden für die Vertretung zu nutzen, sollte nicht weiter bestehen. Für eine ausreichende personelle Ausstattung der Schulen muss gesorgt werden. An dieser Stelle wird erneut deutlich, dass es Berlin mit der Integration nicht ernst genug meint. Ein „Weiter so wie bisher“ macht die Berliner Politik gerade auch in Hinblick auf den Ausbau von inklusiven Schulen unglaubwürdig.“

Die GEW BERLIN fordert in ihrem Beschluss von der Landesdelegiertenversammlung vom 2. und 3. Juni 2015 die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Senat von Berlin dazu auf, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die den Schulen zugewiesenen Stunden für die sonderpädagogische Förderung nicht für die Vertretung verwendet werden. Hierzu muss das Rundschreiben dahingehend abgeändert werden, dass die Zusammenlegung von Teilungsgruppen nicht weiter als Maßnahme für Vertretung aufgeführt wird. 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46