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Nr. 53/2021

GEW BERLIN fordert Kompensationen für angestellte Lehrkräfte

Die GEW BERLIN fordert SPD, Grüne und Linke auf, zu klären, wie die Kompensationen umgesetzt werden sollen, die die Koalitionäre in ihrem Sondierungspapier denjenigen Lehrkräften zugesagt haben, die im Falle einer „Wiedereinführung“ der Verbeamtung nicht verbeamtet werden können oder wollen. Nach bisheriger Rechtslage werden rund 40 Prozent der heute beschäftigten angestellten Lehrkräfte entweder die persönlichen (Gesundheit, Nationalität, Alter) oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, um verbeamtet zu werden. Dies betrifft rund 9.000 Berliner Lehrkräfte.

Das sind genau die Lehrkräfte, die die Berliner Schule seit Jahren unter erschwerten Bedingungen am Laufen halten. Die Schere zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften darf nicht noch weiter auseinandergehen. Das Arbeitsklima in den Kollegien würde durch diese Ungleichbehandlung nachhaltig belastet werden. Es muss also ein Gesamtpaket geben aus Verbeamtung für die einen und Kompensation für die anderen“, betonte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. „Im Fall einer „Wiedereinführung" der Verbeamtung, wie sie aktuell von den Koalitionären erwogen wird, wird sich die GEW BERLIN für bestmögliche Bedingungen der Verbeamtung einsetzen“, sagte Erdmann.

Die Senatsfinanzverwaltung hatte sich in einem internen Schreiben zu den angedachten Kompensationen wie folgt geäußert: „Ausgleichsmaßnahmen speziell zum Ausgleich von Unterschieden zwischen tarifbeschäftigten und beamteten Lehrkräften ermöglicht der TV-L nicht.“ Der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses schrieb im Mai 2020: Auch eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung nur für Angestellte würde „dem Sinn und Zweck der Regelung des § 44 Nr. 2 TV-L widersprechen und womöglich auch gegen die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (Artikel 9 Abs. 3 GG) verstoßen.“

Die bisherigen Aussagen der für das Personal, das Beamtenrecht und die Finanzen zuständigen Verwaltung stehen im Widerspruch zu den Ankündigungen der Koalitionäre. Die einzig gangbaren Wege stellen aus unserer Sicht entweder eine tarifliche Regelung für Zulagen oder eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im TV-L zur Arbeitszeit dar. Für beide Fälle muss der Senat sein Verhältnis zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) klären“, erklärte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN.

Die GEW BERLIN vertritt die Interessen aller ihrer Mitglieder, angestellt, verbeamtet oder freiberuflich. Die GEW BERLIN wird jedem einzelnen Mitglied wie bisher beratend zur Seite stehen, wenn sich die Frage stellt, ob eine Verbeamtung individuell sinnvoll ist oder nicht“, erklärte Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik.

Information: Der §16(5) des TV-L erlaubt Zulagen für Angestellte und der §44 Nr. 2 regelt die Arbeitszeit der angestellten Lehrkräfte.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46