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Nr. 22/2022

GEW BERLIN kritisiert geplante Einschnitte beim schulischen Personal

Neben den laufenden Haushaltsberatungen plant die Bildungsverwaltung bereits Einschnitte in der Personalausstattung der Schulen. Diese kritisiert die GEW BERLIN scharf: „Die Schulbeschäftigten arbeiten am Limit. Die wertschätzenden Worte der Pandemiezeit werden ausgehöhlt durch neue Kürzungen. Die Leidtragenden sind die Schüler*innen, die die pädagogische Unterstützung am nötigsten haben, aber auch die Pädagog*innen, die ihre anspruchsvolle Arbeit nicht umsetzen können. Von einer Schule, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden kann, sind wir weit entfernt“, erklärte der Vorsitzende der GEW BERLIN, Tom Erdmann.

Für Schüler*innen mit sehr hohem Förderbedarf – starken Beeinträchtigungen im Sehen, Hören, in der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung, Autismus – sollen die Lehrkräftestunden für die sonderpädagogische Förderung pro Kind von 8 auf 3 reduziert werden. Fünf weitere Lehrkräftestunden sollen künftig von Pädagogischen Unterrichtshilfen (PU), Erzieher*innen oder Betreuer*innen übernommen werden. So könnten bis zu 500 Vollzeitstellen für Sonderpädagog*innen wegfallen. „Diese Strategie soll den Mangel an Fachkräften kaschieren. Den Schulen werden weniger Personalmittel zur Verfügung gestellt. So sind weniger Stellen vakant und die Misere wirkt weniger schlimm. Dies ist nicht hinnehmbar“, stelle Erdmann klar. Zudem können die Lehrkräftestunden künftig von Pädagogischen Unterrichtshilfen (PU), Erzieher*innen oder Betreuer*innen übernommen werden. Die GEW BERLIN begrüßt es, wenn diverse pädagogische Professionen in Schulen zusammenarbeiten. Die multiprofessionellen Ressourcen müssen aber zusätzlich an die Schulen kommen. Eine Erzieher*in oder Betreuer*in ersetzt keine Lehrkraft. Fraglich ist zudem, ob die Rechnung der Verwaltung aufgeht: Auch im Bereich der PUs, Erzieher*innen und Betreuer*innen gibt es einen Fachkräftemangel. Absurderweise hat die Senatsverwaltung die Weiterbildungen zur Pädagogischen Unterrichtshilfe gerade um 50 Prozent gekürzt.

Die Bildungsverwaltung sieht außerdem vor, dass Schulen zu Beginn des Schuljahres nur noch etwa 80 Prozent der personellen Ausstattung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung erhalten sollen. Bis zu 20 Prozent sollen von der regionalen Schulaufsicht einbehalten und als Nachsteuerungsreserve genutzt werden. „Eine solide Planung des nächsten Schuljahres ist so nicht möglich“, kritisierte Erdmann. An vielen Schulstandorten wird damit gerechnet, dass es keine 100 prozentige Ausstattung geben wird. So stehen immer weniger Stunden pro Kind zur Verfügung. „Gute und inklusive Schule ist so nicht machbar. ‘Verlässliche Grundausstattung‘ ist nicht verlässlich, wenn sie je nach Kassenlage gekürzt wird“, untermauerte Erdmann. Unklar ist, auf Basis welcher Kriterien Schulen eine Nachsteuerung in Anspruch nehmen dürfen.

An manchen Schulstandorten kommt es auch zu massiven Verlusten bei der Personalausstattung für die Sprachförderung aufgrund der neuen Schultypisierung. „Schulen dürfen nicht plötzlich von einem Schuljahr zum nächsten ein massives Minus haben. Keine Schule sollte nach einer Reform schlechter dastehen als zuvor“, so Erdmann.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46