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Nr. 30 / 2015

GEW BERLIN zum Schuljahresbeginn 2015 / 2016

Zentrale Herausforderungen im neuen Schuljahr 2015/16

1. Der Lehrkräftebedarf an Berlins Schulen wird nicht adäquat gedeckt

Pro Schule fehlt eine Lehrkraft

Die Senatsbildungsverwaltung verkündete zum Schuljahresbeginn eine personelle Ausstattung von 100 Prozent. Eine Umfrage der GEW BERLIN unter den Schulen des Landes ergibt jedoch ein anderes Bild: Demnach melden die 58 Schulen, die sich an der Umfrage der GEW BERLIN beteiligten, eine Unterausstattung an Lehrkräften von 1.518 Unterrichtsstunden. Das sind 26,2 Stunden pro Schule, was einer Lehrkraft pro Schule entspricht.

Quereinsteiger*innen müssen Fachunterricht übernehmen

Hinzu kommen beträchtliche Probleme bei der qualitativen Unterrichtsversorgung. „Selbst bei einer Ausstattung von 100 Prozent ist eine qualitativ gute Versorgung der Schulen in allen Fächern und mit allen benötigten Professionen gegenwärtig nicht gewährleistet“, erklärte Dr. Gunilla Neukirchen, Vorsitzende der Vereinigung Berliner Schulleiterinnen und Schulleiter in der GEW und Leiterin der Beethoven-Schule, auf der Pressekonferenz zum Schuljahresauftakt der GEW BERLIN. Der Einstellungsbedarf ist seit einigen Jahren bedeutend höher als die Anzahl der Lehrkräfte, die in Berlin ihre Lehramtsausbildung absolviert haben. Nach dem Referendariat verlassen zudem viele Lehrkräfte die Stadt. „Die Folge ist, dass die Schulen ihre Stellen nicht mit adäquat ausgebildeten Lehrkräften besetzen können“, so Neukirchen.

In Mangelfächern muss vermehrt auf Quereinsteiger*innen zurückgegriffen werden. So gab die Senatsverwaltung bekannt, dass sie zum Schuljahresstart 314 Quereinsteiger*innen einstellen musste, da sich nicht ausreichend Fachlehrkräfte beworben hatten. Davon sind 95 für naturwissenschaftliche Fächer, 72 für Sport, 55 für Musik, 34 für Mathematik, 29 in beruflichen Fächern, 7 Sonderpädagog*innen, 4 in Wirtschaft-Arbeit-Technik und 22 in sonstigen Fächern.

„Neu eingestellte Quereinsteiger*innen brauchen gerade in der ersten Zeit sehr viel Unterstützung.
Zur Anleitung werden den Schulen zwar zwei Stunden zur Verfügung gestellt. Diese reichen aber nicht aus und kommen nicht immer der Ausbildung der Quereinsteiger*innen zu Gute“, erläuterte Neukirchen.

  • Die GEW BERLIN fordert daher: Die Schulen müssen zusätzliche Ressourcen erhalten. Zudem sollte die Unterrichtsverpflichtung von Quereinsteiger*innen im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bei Vollzeit von 19 auf 16 Stunden reduziert werden.

Schulleiterin Neukirchen wies weiter darauf hin, dass „insbesondere an Schulen in sozialen Brenn-punkten vermehrt Quereinsteiger*innen den Fachunterricht übernehmen, da sich die Laufbahnbewerber*innen zumeist für andere Schulen entscheiden“.

Besonders eklatant ist der Mangel in den Grundschulen

Die Grundschulen sind in besonderem Ausmaß vom Lehrkräftemangel betroffen. Zum einen verlassen in den nächsten vier Jahren jährlich über 550 Lehrkräfte den Schuldienst. Zum anderen steigt die Schüler*innenzahl stetig, so dass in den nächsten Jahren von einem anhaltend hohen Bedarf auszugehen ist: 1.206 Lehrkräfte wurden zum neuen Schuljahr benötigt. 924 werden es im nächsten Jahr sein, 821 in 2017 und 805 in 2018 (siehe Anfrage Stefanie Remlinger, MdA, Drucksache 17/16511).

Dem gegenüber steht die geringe Anzahl der Hochschulabsolvent*innen und Lehramtsanwärter*innen im Bereich Grundschule. In diesem Jahr verlassen etwa 150 Absolvent*innen im Bereich Lehramt Grundschule die Berliner Hochschulen, für das Jahr 2016 werden 80 prognostiziert und ab 2017 jährlich 120.

Von insgesamt 1.024 Personen, die am 20. August 2015 ihren Vorbereitungsdienst in Berlin begannen, sind lediglich 157 Anwärter*innen für das Grundschullehramt (= 15 Prozent).

Aufgrund des Lehrkräftemangels kommen in Grundschulen immer mehr Lehrkräfte anderer Schulformen und Quereinsteiger*innen zum Einsatz. So sind 53 Prozent der Quereinsteiger*innen (170) und über 200 Studienrät*innen an Grundschulen eingestellt worden.

„Die Grundschulen suchen händeringend nach Personal“, unterstrich auch Neukirchen. „Aufgrund der deutlich niedrigeren Bezahlung bei gleichzeitig höherer Unterrichtsverpflichtung ist das Grundschullehramt aber wenig attraktiv. Es müssen daher dringend Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Grundschullehramts ergriffen werden“.

  • Die GEW BERLIN fordert die gleiche Bezahlung für alle Berliner Lehrämter nach Entgeltgruppe 13 (bzw. A13 für Beamte). Bisher werden Lehrkräfte für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien auch bei Beschäftigung an einer Grundschule nach EG 13 des Tarifvertrags der Länder bezahlt (4.888 Euro brutto/Monat), während studierte Lehrkräfte für Grundschulen in die EG 11 (4.354 Euro) eingruppiert werden. Diese Bezahlungsunterschiede von über 500 Euro sind bei inzwischen gleicher Ausbildungsdauer und Anforderungen an das Studium für alle Lehrämter nicht mehr zu rechtfertigen.
  • Für Grundschulen sind bisher nur die Funktionen Schulleitung und stellvertretende Schulleitung vorgesehen. An ISSn und Gymnasien arbeiten auch Fachleiter*innen, Fachbereichsleiter*innen, Ganztagskoordinator*innen und Stufenleiter*innen. Auch im Bereich der Funktionsstellen ist eine Angleichung an die Sekundarschulen notwendig.

Gewinnung von Sonderpädagog*innen ist nahezu unmöglich

Zum 01.02.2015 wurden zunächst 120 und zum 01.08.2015 weitere 120 zusätzliche Stellen für die Integration finanziert. Diese 240 Stellen sind zwar auch für 2016 abgesichert, allerdings in ihrer Anzahl nach wie vor gedeckelt. Die GEW BERLIN mahnt seit langem eine bedarfsgerechte Ausstattung an. Ein festgeschriebenes Stellenvolumen steht im Widerspruch zu den aktuellen Entwicklungen der Schüler*innenzahlen.

„Die Nachwuchsgewinnung bei voll ausgebildeten Lehrkräften für Sonderpädagogik ist nahezu unmöglich, da sich trotz zahlreicher Nachfragen bei den Einstellungsverfahren kaum Bewer-ber*innen melden“, bemängelte Neukirchen außerdem. Die Umfrage der GEW BERLIN ergab einen Mangel von durchschnittlich 7 Unterrichtsstunden durch Sonderpädagog*innen.

110 Prozent Lehrkräfte-Ausstattung nötig

Bei einer Ausstattung mit 100 Prozent plus 3 Prozent Personalmittel zur Vertretung steht den Schulen zu wenig verlässliche Reserve zur Verfügung. Dies führt zwangsläufig zu Unterrichtsausfall bzw. zur Aufhebung von Teilungsunterricht und individueller Förderung, welches zulasten jener Schüler*innen geht, die am meisten Unterstützung benötigen.

  • Den Schulen müssen 10 Prozent mehr Personal zur Verfügung gestellt werden, so die Forderung der GEW BERLIN.

2. Schwierige Lage der Erzieher*innen an Schulen

An den Berliner Schulen arbeiten mit Beginn des neuen Schuljahres 5.105 Erzieher*innen im öffentlichen Dienst und 2.272 bei freien Trägern, die meisten von ihnen in den Grundschulen. Die Umfrage der GEW BERLIN ergab, dass an jeder der 58 rückmeldenden Schulen im Schnitt eine Drittel- Erzieher*innenstelle (13 Stunden) und durchschnittlich 4 Stunden für Integrationserzieher*innen fehlen.

„Die Unterausstattung an Personal verstärkt die ohnehin sehr schwierige Lage der Erzieher*innen im Schulbetrieb“, erläuterte der Vorsitzende der GEW BERLIN, Tom Erdmann. Der derzeitige Personalschlüssel in der ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB, ehemals Hort) sowie im Ganztags-betrieb beträgt 1:22. Dieser gesetzlich vorgesehene Personalschlüssel enthält jedoch alle Ausfallzeiten wie Krankheit, Urlaub und Fortbildung. In ihm sind alle anfallenden Arbeiten der mittelbaren und unmittelbaren pädagogischen Arbeit enthalten. „In der Praxis bedeutet das, dass eine Fachkraft für 28 oder mehr Kinder verantwortlich ist. Das ist nicht anforderungsgerecht!“, machte Erdmann deutlich.

 

  • Die GEW BERLIN fordert eine Verbesserung des Personalschlüssels um ca. 50 Prozent auf 1:15.

„Die Arbeit der Erzieher*innen erstreckt sich von Vor- und Nachbereitung über Kontakte zu Eltern und Jugendämtern bis zu Gesprächen mit den Sozialarbeiter*innen in den Unterkünften von Kindern aus geflüchteten Familien. Diese notwendigen Arbeiten werden in der Personalplanung nicht angemessen berücksichtigt“, kritisierte Erdmann. Die gegenwärtige Personalbemessung sieht eine Unterrichtsbegleitung und Zusammenarbeit von Erzieher*innen und Lehrer*innen nur im jahrgangsübergreifenden Unterricht in der Schulanfangsphase in Höhe von vier Stunden in der Woche vor.

Die im April 2015 veröffentlichte, von Prof. Bernd Rudow erstellte Studie über die „Arbeitsbelastungen von Erzieher*innen in der Arbeit an der Schule (BEAS)“ hatte jedoch ergeben, dass Erzieher*innen 10 bis sogar 15 Stunden unterrichtsbegleitend tätig sind.

 

  • Die GEW BERLIN fordert, die Personalressourcen für Erzieher*innen für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten zu erhöhen. Für die mittelbare pädagogische Arbeit müssen neun Stunden in der Woche für vollzeitbeschäftigte Erzieher*innen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind mindestens fünf Stunden für die individuelle Vor- und Nachbereitung vorzuhalten.

Die unzureichende Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften geht auch auf Kosten der Erzieher*innen.

Erzieher*innen werden bei Unterrichtsausfall zur Vertretung der Lehrkräfte eingesetzt. Dies kommt zu den 10 bis 15 Stunden hinzu, die die Erzieher*innen oft an unterrichtsbegleitenden Aufgaben leisten, obwohl dafür in der Stellenausstattung meist kein Personal vorgesehen ist (Ausnahme JÜL mit 4 Std. pro Woche). Erdmann: „Die Erzieher*innen fehlen dann für ihre eigentlichen Aufgaben im Ganztag. Die Möglichkeiten, die Ganztagsschulen bieten, werden zu wenig genutzt“.

Auch in der Raumfrage hat der Unterricht meist Priorität. An fast jeder Schule fehlt Platz. In der Konsequenz bedeutet das, dass an vielen Schulen die Räume des Ganztagsbetriebes zu Klassenräumen umgewandelt werden. „Das führt zu Stress sowie körperlichen und psychischen Belastungen sowohl bei Kindern als auch bei Erzieher*innen. Die Ganztagsschule wird zunehmend zu einem Ort degradiert, an dem sich die Kinder lediglich den ganzen Tag aufhalten können“, beobachtet Erdmann.

3. Schulunterricht für Flüchtlingskinder

Im Zusammenhang mit dem Schulbesuch von Flüchtlingskindern hat die Senatsbildungsverwaltung Sofortmaßnahmen getroffen. Hierzu zählt die Schaffung von vier zusätzlichen Stellen für den Schulpsychologischen Dienst und 26 zusätzliche Stellen in der Schulsozialarbeit. Dies ist begrüßenswert und geht in die Richtung diesbezüglicher GEW-Forderungen. Der GEW-Vorsitzende Erdmann forderte den Senat jedoch auf, die Plätze in den Lerngruppen schneller als bisher bereitzustellen. „Dazu gehören auch schnellere Termine für die schulärztliche Untersuchung. Bereits eine zeitliche Distanz von 14 Tagen nach der Ankunft wirkt sich negativ auf die Haltungen der Kinder und Jugendlichen zum Schulbesuch aus“, so Erdmann.

Nach spätestens einem Jahr werden die Schüler*innen aus den Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse in Regelklassen integriert. In der Vergangenheit waren zum Teil nicht genügend Schulplätze vorhanden. Dadurch wurden die Übergänge erschwert. Der GEW-Vorsitzende: „Der Senat und die Bezirke müssen hier vorausschauend planen und dafür sorgen, dass ausreichend Schulplätze in Regelklassen und Räumlichkeiten bereitgehalten werden.“

 

  • Die Mittel für die Willkommensklassen müssen langfristig in den Landeshaushalt eingeplant werden, da die Kinder und Jugendlichen auch in den nächsten Jahren Unterstützung benötigen. Zudem sollten zusätzlich auch Mittel für den Einsatz von Sprachmittler*innen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Teilnahme an Ganztagsangeboten der Willkommensschüler*innen in ihren Schulen ist weiter ungeklärt – hier muss zeitnah und unbürokratisch der Anspruch umgesetzt werden und entsprechend zusätzliches sozialpädagogisches Personal eingestellt werden.
  • Es bedarf der Klarstellung, dass alle Flüchtlingskinder – unabhängig davon, ob sie in einer Lerngruppe oder integrativ in einer Regelklassen lernen, einen Anspruch auf die Ausstellung des Berlinpasses in den Schulen haben. Für den bürokratischen Mehraufwand müssen den Schulen allerdings zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden, so wie es der Senat in seinem flüchtlingspolitischen Konzept am 11. August angekündigt hat.

Außerdem müssen den Lehrkräften in den Lerngruppen langfristige Perspektiven eröffnet werden.

  • Lehrkräfte für die Lerngruppen sind grundsätzlich unbefristet einzustellen.
  • Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung (Quereinsteiger*innen) müssen die Möglichkeit zur Weiterbildung und zum Erwerb der vollen Lehrbefähigung erhalten.

4. Räumliche Ausstattung ein Armutszeugnis

Rund 5.000 Schüler*innen mehr als im letzten Jahr sind in diesem Schuljahr neu zu beschulen. Die ohnehin schon an vielen Standorten angespannte Raumsituation wird dadurch noch weiter verschärft, insbesondere was die Schulanfänger*innen und zusätzliche Lerngruppen für Neuzugänge anbelangt.

„Vielerorts ist zu beobachten, dass pädagogische Konzepte wie die Inklusion oder der Ganztagsausbau aufgrund von räumlichen Missständen und Versäumnissen der Schulverwaltung in Abrede gestellt werden. Dies ist ein Armutszeugnis für die Bildungspolitik Berlins“, machte Nuri Kiefer, Leiter des Vorstandsbereichs Schule in der GEW BERLIN, deutlich.

Klassengröße: In den besonders nachgefragten Bezirken und Ortsteilen werden zum kommenden Schuljahr die Klassen verdichtet. Das heißt zum Beispiel für zwei Grundschulen im Märkischen Viertel (Charlie-Chaplin-Grundschule und Grundschule an der Peckwisch), die noch dazu in einem sozialen Brennpunkt liegen und einen erhöhten Anteil an lernmittelbefreiten Kindern haben, dass die ersten Klassen dort mit 26 und 27 Kindern eingerichtet werden.

Ganztag, Jahrgangsübergreifendes Lernen (JüL), Inklusion: Von manchen Schulen wie beispielsweise der Gemeinschaftsschule Campus Hannah Höch in Reinickendorf, der Erika-Mann-Schule und der Möwensee-Grundschule in Mitte verlangen die zuständigen Schulstadträt*innen, dass sie ihre pädagogischen Konzeptionen wie zum Beispiel den rhythmisierten Ganztagsunterricht, den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung, Jahrgangsmischung und individualisiertes Lernen hinten anstellen, um Ganztags- und Teilungsräume für zusätzliche Klassen frei zu machen.

Wohnortnaher Schulbesuch: Auch in den Bezirken, in denen sich Angebot und Nachfrage insgesamt decken, kommt es zu Engpässen, da es keine wohnortnahen Schulplätze gibt. Gemäß dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ sollten Kinder nicht quer durch den Bezirk zu einer Grundschule geschickt werden.

Versäumnisse in der langfristigen Schulentwicklungsplanung

Die Probleme liegen nicht nur in den wachsenden Schüler*innenzahlen und fehlenden Geldern, sondern auch in einer vielerorts mangelhaften Schulentwicklungsplanung begründet. Aktuell ist zum Beispiel im Bezirk Mitte noch nicht klar, wie viele Kinder am kommenden Samstag eingeschult werden. Laut Auskunft des Bezirksschulamtes Mitte auf eine schriftliche Anfrage vom 21. Juli 2015 standen 3.025 Anmeldungen nur 2.350 Plätze für die 1. Klasse gegenüber. Gemäß einer Anfrage fehlten in Pankow sogar rund 1.200 Plätze und im Bezirk Tempelhof-Schöneberg rund 500 Plätze.

Trotz absehbaren, großen Bedarfs an zusätzlichen Räumen auch in den nächsten Jahren liegt in Mitte aktuell kein einziger Bauantrag für Modulare Ergänzungsbauten vor.

„Die Senatsbildungsverwaltung muss mit den Bezirken jetzt sehr zügig und strukturiert erarbeiten, wie die wachsende Stadt ihre Schüler*innen in den nächsten Jahren angesichts der angespannten Raumsituation pädagogisch verantwortungsbewusst bilden möchte“, forderte Kiefer. „Eine wie derzeit feststellbare reine Verdichtung der Klassen und Lerngruppen mit Schüler*innen und Erhöhung der Anzahl an Klassen in den bestehenden Schulen, wie sie derzeit erfolgt, wird auf einen massiven Widerstand von Eltern und Pädagog*innen stoßen.“

 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46