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Nr. 10/2024

GEW fordert mehr Präventionsarbeit gegen Antisemitismus und Diskriminierung statt Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Hochschulen

Die Vorsitzende der GEW BERLIN, Martina Regulin, hat in der heutigen Anhörung im Wissenschaftsausschuss zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes gefordert, dass dringend und nachhaltig mehr Präventionsarbeit an Hochschulen unternommen werden muss. „Die GEW BERLIN steht gegen Antisemitismus und erwartet von allen Hochschulmitgliedern entschiedenes Eintreten gegen jede Form von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung. Notwendig ist ein Klima in den Hochschulen, das ein angstfreies Studieren und Arbeiten ermöglicht. Das wirksamste Mittel zum Opferschutz bleibt nachhaltige Prävention. Hier muss dringend und nachhaltig mehr unternommen werden. Entsprechende Strukturen wie Antidiskriminierungsbeauftragte, Diversitätsbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte müssen gestärkt und ausgebaut werden. Ein Ordnungsrecht greift erst, wenn die Taten bereits passiert sind“, erklärte Regulin.

Für die Bestrafung von Studierenden sind wie für alle Teile der Gesellschaft die Gerichte zuständig. Eine Sonderstrafgewalt an den Hochschulen lehnen wir strikt ab“, betonte Regulin. „Die vorgeschlagenen Regelungen würden zudem die Hochschulen vor schier unlösbare Aufgaben stellen und in Konflikte stürzen, weil die Tatbestände, die bis zu einer Exmatrikulation führen können, kaum objektiv und rechtssicher überprüfbar geregelt werden können“.

Die GEW BERLIN kritisierte in der heutigen Anhörung, dass durch den vorgelegten Gesetzentwurf auch legitime Proteste, die zur demokratischen Protestkultur an den Hochschulen gehören, vom Ordnungsrecht betroffen sein könnten. Das würde unter anderem Klimaproteste, Proteste für bessere Studien- und Arbeitsbedingungen, gegen Kürzungen im Hochschulbereich und Umstrukturierungen betreffen. „Über jedem studentischen Protest hängt zukünftig die implizite Drohung der Anwendung von Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation als tiefgreifenden Eingriff in Grundrechte. Ein Ordnungsrecht muss in sehr engen Grenzen ausgestaltet sein, streng den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und darf keine Einfallstore für Missbrauch offenlassen“, sagte die Vorsitzende der GEW BERLIN.

Kontakt
Markus Hanisch
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