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Nr. 28 / 2017

Grundschulen brauchen mehr Personal – nicht weniger!

Die GEW BERLIN kritisiert die Pläne der Senatsbildungsverwaltung, die Versorgung mit pädagogischem Personal an Berliner Grundschulen zu verschlechtern. Durch die neuen Zumessungsrichtlinien für pädagogisches Personal ergeben sich Kürzungen für alle Klassen, die weniger als 25 Schüler*innen haben. Das betrifft viele Grundschulen, denn derzeit liegt die durchschnittliche Klassengröße berlinweit bei 22 Schüler*innen. Eine vierzügige Grundschule mit der Klassenfrequenz von 22 Schüler*innen erhält mit der neuen Zumessung zwei volle Lehrerstellen weniger. Auch die Grundausstattung mit Erzieher*innen wird abgesenkt.

„Die neue Zumessung wird besonders die Schwachen treffen: Grundschulen mit einem hohen Anteil lernmittelbefreiter Schüler*innen, mit vielen Schüler*innen nicht-deutscher Herkunftssprache oder mit einem hohen Anteil mit sonderpädagogischem Förderbedarf“, kritisierte der Vorsitzende der GEW BERLIN, Tom Erdmann. „Das ist nicht hinzunehmen, denn die ohnehin schon überlasteten Grundschulen brauchen mehr Unterstützung und nicht weniger“.

Die Senatsverwaltung möchte durch eine Nachsteuerung die Personalkürzungen an einzelnen Schulen ausgleichen. „Auch mit dem Frequenzausgleich wird sich die Personalausstattung verschlechtern und die Klassen werden größer“, erklärte Erdmann. Durch die neue Verordnung müssten die Schulen mehr Schüler*innen pro Klasse aufnehmen, damit sie die bisherigen Personalmittel erhalten. Die personellen Ressourcen werden nicht entsprechend dem Anstieg der Schüler*innenzahl erhöht.

Erdmann bezeichnete die Änderung der Zumessungsgrundlage als „Augenwischerei“. „Die Senatsverwaltung schafft es nicht länger, ausreichend Personal und Räume zur Verfügung zu stellen und muss daher die Klassen vergrößern. Die Senatorin verkauft eine Absenkung der Qualität als Maßnahme für mehr Verteilungsgerechtigkeit.“

Nuri Kiefer, Schulleiter der Gemeinschaftsschule Campus Hannah Höch und Leiter des Vorstandsbereichs Schule in der GEW BERLIN, kritisierte das intransparente Verfahren. „Den Schulen ist nicht klar, wie sich ihre Personalzumessung gestaltet. Zwei Monate vor Schuljahresstart wissen viele nicht, mit wie viel Personal sie planen können.“ Auch den angekündigten Frequenzausgleich kritisierte Kiefer: „Ein solches Vorgehen schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand und legt den Grundstein für willkürliche Zuweisungen. Eine verlässliche Perspektive für die kommenden Jahre ist das nicht!“

Auch für die Erzieher*innen-Ausstattung ergeben sich Verschlechterungen. Aus dem Entwurf der Zumessungsrichtlinie geht hervor, dass die Personalausstattung für die verlässliche Halbtagsgrundschule verschlechtert wird. „Die bisherige Stellenzuweisung erfolgte auf der Basis einer Gruppenfrequenz von 22 als Berechnungsgrundlage – künftig liegt sie bei 24 Schüler*innen“, erläuterte Marion Leibnitz, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen. „Die Neuregelung bedeutet für eine vierzügige Grundschule mit einer Klassenfrequenz von 24 Schüler*innen eine Verschlechterung um eine Drittelstelle“, sagte Leibnitz.

Ein großes Problem der neuen Zumessung ist, dass sie die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit der Erzieher*innen in der Personalzumessung nur unzureichend berücksichtigt. „Über Jahre haben wir dafür gekämpft, verbindliche Vor- und Nachbereitungszeiten zu bekommen. Nun haben wir eine Dienstvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen – aber in den Plänen der Senatsverwaltung wird die nötige Zeit nicht eingeplant. Das geht nicht!“, betonte Leibnitz. „Ohne verbindliche Vor- und Nachbereitung können wir unsere pädagogischen Standards an den Nagel hängen.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46