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Nr. 16 / 2017

Gute Arbeit muss in die Hochschulverträge

Die GEW BERLIN hat der Senatsverwaltung konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um das Thema Gute Arbeit in den Hochschulverträgen zu verankern. „Die laufenden Verhandlungen zwischen dem Senat und den Berliner Hochschulen über die Hochschulverträge ab 2018 bieten für die rot-rot-grüne Koalition die reale Chance, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen mit konkreten Schritten umzusetzen“, betonte Tom Erdmann, Vorsitztender der GEW BERLIN. Da die Verträge eine Laufzeit von fünf Jahren haben, dürfe diese Chance, Weichen für die Zukunft zu stellen, nicht vertan werden, ergänzte der GEW-Vorsitzende.

Die GEW BERLIN hatte Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach Anfang März einen Katalog mit Maßnahmen übergeben, die unter dem Stichwort „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ in den Hochschulverträgen verankert werden sollten. Die GEW fordert darin unter anderem Personalentwicklungspläne, um eine aufgabengerechte Personalstruktur, attraktive Beschäftigungsverhältnisse und verlässliche Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Die GEW mahnt weiter die Erhöhung des fachbezogenen Anteils unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals auf 40 Prozent an und fordert Mindestvertragslaufzeiten für Verträge zur Qualifizierung von vier Jahren sowie die Erhöhung des Anteils von Vollzeitbeschäftigungen.

„Die rot-rot-grüne Koalition muss jetzt Farbe bekennen, ob sie den angekündigten Paradigmenwechsel in der Personalpolitik auch wirklich einleiten will“, erklärte Erdmann. SPD, Linke und Grüne hatte sich einen Paradigmenwechsel in der Personalpolitik an den Berliner Hochschulen vorgenommen. Dauerstellen für Daueraufgaben, weniger prekäre Arbeitsverhältnisse und bessere Qualifizierungsbedingungen sieht der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag vor.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
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