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Nr. 38/2022

Inklusion von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt endlich umsetzen

Zum Berliner Christopher Street Day (CSD) 2022 erinnert die GEW BERLIN die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an Forderungen zur Umsetzung einer Sexualpädagogik der Vielfalt und zur Inklusion geschlechtlicher Vielfalt in Schulen. Sexualerziehung und Bildung für sexuelle Selbstbestimmung in der Berliner Schule haben im August 2021 eine umfassende Erneuerung erfahren, als der neue Orientierungs- und Handlungsrahmen (OHR) nach zehn Jahren Überarbeitung endlich online veröffentlicht wurde. Jedoch wurden die Schulen nicht wie sonst über die neuen curricularen Standards informiert, es wurden keine Fortbildungen dazu angeboten und die Integration des verpflichtenden OHR in schulische Curricula wurde nicht überprüft oder überhaupt eingefordert.

„Der neue Orientierungs- und Handlungsrahmen ist inklusiv, kompetenzorientiert, wissenschaftlich fundiert und zugleich lebensweltnah. Die Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern in der Schule war längst überfällig“, erklärte Martina Regulin, Vorsitzende der GEW BERLIN. „Das muss von der Senatsverwaltung mit Fortbildungsangeboten und einem Informationsschreiben anerkannt werden“, forderte Regulin.

Die GEW BERLIN hat in einem Gespräch im Juni 2022 mit Staatssekretär Alexander Slotty die Erwartung ausgesprochen, dass die Senatsbildungsverwaltung den notwendigen Mut hat, sich zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt zu bekennen und sich konservativen, queerfeindlichen und antifeministischen Bestrebungen entschieden entgegen zu stellen. Die GEW BERLIN bekräftigt ihre Forderung aus 2019, endlich Richtlinien für die Inklusion von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen sowie mit dem Geschlechtseintrag „divers“ zu entwickeln.

„Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gibt es lange in Klassen- und Personalräumen. Sie wird jetzt in den Unterrichtsinhalten dank des Orientierungs- und Handlungsrahmens Sexualerziehung gewürdigt. Diese Vielfalt sollte auch im schulischen Alltag durch entsprechende Leitlinien und Handlungsempfehlungen anerkannt werden“, argumentierte Regulin.

Eine Verwendung eines neuen Vornamens auf dem Zeugnis vor der amtlichen Namensänderung ist seit 2021 in Bremen möglich. In Berlin handhabt jede Schule die Inklusion von geschlechtlicher Vielfalt anders und zwar nur auf Druck der Eltern oder der Schüler*innen selbst. „Kein Kind sollte selber zum Aktivisten oder zur Aktivistin werden müssen, nur weil die Behörde ihren Handlungsspielraum nicht ausschöpft“, forderte Regulin. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen müssen respektiert werden. Überholte Regularien dürfen ihnen nicht im Wege stehen. Sie sollen sich wie alle anderen Schüler*innen auf das Lernen konzentrieren dürfen.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46