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Nr. 23 / 2016

Keine Friedenspflicht für angestellte Lehrkräfte

Die Berliner Lehrkräfte werden leider nicht nur durch die Schreiben der Senatsverwaltungen, sondern auch durch missverständliche Äußerungen zur Friedenspflicht in der Berliner Tagespresse verunsichert.

Die GEW BERLIN stellt klar: Wer einzelvertraglich und nicht aufgrund eines Tarifvertrages seiner Gewerkschaft einer bestimmten Eingruppierung oder der Zahlung einer Zulage zustimmt bzw. diese beantragt, unterliegt gemäß Tarifvertragsgesetz keiner Friedenspflicht. Der Tarifexperte der GEW BERLIN, Udo Mertens sagt dazu: „Eine Friedenspflicht gilt nicht individuell, sondern nur für eine Gewerkschaft und ihre Mitglieder, wenn diese sich durch einen Tarifvertrag gebunden hat. Die GEW hat sich anders als der Beamtenbund gegen diesen Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte entschieden. Es ist völlig legitim, individuell Verbesserungen mitzunehmen. Rosinenpickerei ist zulässig.“

Ein Antrag eines GEW-Mitgliedes auf Höhergruppierung oder die Zahlung der Angleichungszulage hat keine Auswirkungen auf das Streikrecht.

Mertens weiter: „Die GEW BERLIN wird sich weiter für eine bessere Eingruppierung für die Berliner Lehrkräfte einsetzen. Alle angestellten Lehrkräfte in Berlin sind dazu aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Egal ob sie einen Antrag gestellt haben oder nicht.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46