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Nr. 42 / 2012

Klassenreisen müssen finanziert werden

Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11- bestätigt, dass der öffentliche Arbeitgeber Dienstreisekosten für durchgeführte Klassenreisen erstatten muss, wenn die Teilnahme zu den Dienstpflichten von Lehrkräften gehört. Laut Urteil handelt es sich um einen „unredlichen Erwerb (einer) eigenen Rechtsstellung“, wenn das Land sich den Verzicht auf die Erstattung der Dienstreisekosten zuvor schriftlich erklären lässt. Das Land verstoße mit der Regelung grob gegen seine Fürsorgepflicht. Im aktuellen Fall müssen einer Lehrerin aus Münster in Nordrhein-Westfalen nun die vorausgelegten Kosten für die Begleitung einer Schülerfahrt erstattet werden.

Auch in Berlin werden Schülerfahrten nur dann genehmigt, wenn eine solche Verzichtserklärung durch den/die begleitende(n) PädagogInnen vorliegt. Damit werden die betroffenen PädagogInnen unzulässig vor die Wahl gestellt, entweder auf die eigenen Auslagen zu verzichten oder die Verantwortung dafür zu tragen, dass die Schülerfahrten nicht stattfinden.

Die Entscheidung über das Durchführen einer Klassenreise wird in den Schulen getroffen. Hierfür steht den Schulen ein viel zu geringes Budget zur Verfügung. Das Urteil klärt zwar den Erstattungsanspruch, es löst aber das eigentliche Problem nicht, nämlich die auskömmliche Finanzierung von Schülerfahrten. PädagogInnen geraten gegenüber Eltern in eine Rechtfertigungssituation, wenn sie auf die Bezahlung ihrer Auslagen nicht verzichten wollen.

Der Vorsitzende der GEW BERLIN, Harmut Schurig: „Schülerfahrten sind nicht nur nach Berliner Schulrecht ein Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit, sondern sie sind auch pädagogisch notwendig und sinnvoll. Daher muss das Land die Kosten auch tragen. Anstatt des moralischen Zeigefingers brauchen die PädagogInnen Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren von Klassenfahrten. Wir erwarten daher, dass der Senat die nötigen Gelder bereitstellt und die entwürdigende Situation für die Kolleginnen und Kollegen beendet.“

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Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46