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Nr. 28 / 2014

Landeselternausschuss (LEA) und GEW: Wer Inklusion will, darf nicht an Schulhelfern sparen

Die Berliner Schulen konnten offenbar mit einer ausreichenden Anzahl an Lehrkräften in das neue Schuljahr 2014/15 starten. Nur wenige Schulen haben noch nicht alle Kolleg*innen an Bord. Doch während der Unterricht offenbar mit genügend Personen abgedeckt werden kann, gab es für die Schulen an anderer Stelle ein böses Erwachen: Viele Schulen berichten der GEW, dass bei ihnen nun mehr Kinder mit anerkanntem Bedarf an Schulhelfer*innen als im vorherigen Schuljahr 2013/14 lernen; die Anzahl der Schulhelferstunden an der Schule wurde im Extremfall aber halbiert.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Für manche Kinder machen Schulhelferinnen und Schulhelfer den Besuch einer Regelschule überhaupt erst möglich. Sie brauchen besondere Unterstützung, sei es bei der Pflege oder der Begleitung zum Mittagessen. Weil nun schrittweise die Förderzentren geschlossen werden, steigt die Zahl der Kinder mit diesen Bedarfen an den Regelschulen. Wenn der Begriff ‚Inklusion‘ in den Schulen nicht vollends verbrannt werden soll, muss die Zahl der Schulhelferstunden mit der Zahl der Kinder steigen und darf nicht gekürzt werden – so wie es jetzt geschieht. Die Zahl der Stunden muss erhöht werden – dafür muss die Senatsbildungsverwaltung in Nachverhandlungen mit dem Finanzsenator treten.“

Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschusses: „Der Umgang der Verantwortlichen im Berliner Senat mit behinderten Kindern in unseren Schulen ist nicht mehr länger zu verantworten. Wir fordern die zuständigen Senatsverwaltungen auf, das fehlende Geld kurzfristig bereitzustellen und die aktuellen Bedarfe der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern zu decken. Die unterfinanzierte und gedeckelte Ausstattung des Bedarfs an Schulhelferinnen und Schulhelfern muss beendet werden. Das entsprechende Budget muss sich nach den Bedürfnissen der Kinder richten. Das derzeitige Vorgehen missachtet geltende Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention und verletzt die betroffenen Kinder und Familien im wahrsten Sinne des Wortes. Hier muss dringend gehandelt werden.“

Hintergrund: Rund 600 Schulhelfer*innen (SH) arbeiten an ungefähr 300 Schulen in Berlin. Etwa 500 davon sind bei der tandem SH und 100 bei der Tochtergesellschaft tandem AUT (für autistische Kinder und Jugendliche) ausschließlich in Teilzeit beschäftigt. Schulhelfer*innen unterstützen Schüler*innen mit besonderen Bedarfen in ihrem Schulalltag. Sie helfen Jugendlichen im Rollstuhl über Barrieren hinweg, sind zur Unterstützung bei Toilettengängen dabei, bei medizinischer Versorgung, zur Unterstützung bei der Pflege, usw. Außerdem sorgen Schulhelfer*innen mit dafür, dass Arbeitsbedingungen und benötigte Unterrichtsmittel vorhanden sind.

Die betroffenen Familien erhalten durch die Verlagerung der Regelungen dieser Bedarfe in die Senatsbildungsverwaltung keine kindbezogenen Bescheide mehr in die Hände, um solche Ansprüche, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch zustehen, wenigstens auf dem Klageweg einfordern zu können. Der LEA und die GEW BERLIN fordern, dass diese Wandlung von kindbezogener Zumessung im sogenannten pauschalen Gruppenbezug rückgängig gemacht wird.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46