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Nr. 59 / 2018

Mit dem neuen Schulgesetz werden wichtige Weichen gestellt

Mit den gestern vom Abgeordnetenhaus verabschiedeten Änderungen im Berliner Schulgesetz werden die Gemeinschaftsschulen gestärkt, die Entwicklung der inklusiven Schule vorangebracht und der Anspruch auf diskriminierungsfreie Bildung formuliert. Die GEW BERLIN hat sich in den Entstehungsprozess eingebracht und begrüßt die Änderungen weitgehend. „Bildungspolitisch werden mit den Änderungen die Weichen hin zur gemeinsamen, inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung gestellt.“ äußerte sich Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN.

Die Gemeinschaftsschule wird nun in § 17 eigenständig und gleichwertig neben den anderen Schularten als schulstufenübergreifende allgemeinbildende Schule aufgeführt. „Die Gemeinschaftsschule wird endlich als reguläre Schulart anerkannt. Damit ist die Pilotphase beendet. Viele Eltern und Schüler*innen sehen bereits die vielen Vorteile, die das längere gemeinsame Lernen mit sich bringt. Der erfolgreichen Arbeit der Gemeinschaftsschulen wird hiermit Rechnung getragen.“ hob Erdmann hervor. Die Gemeinschaftsschulen gibt es in Berlin seit 10 Jahren. Es kommen jährlich Schulen hinzu, die sich zur Gemeinschaftsschule entwickeln wollen.

Der lang geforderte Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Besuch einer Regelschule wird nun endlich explizit ausformuliert (§ 37 Schulgesetz). „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung inklusive Schule. Der Vorbehalt, dass Schulen bei fehlenden personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten Schüler*innen abweisen darf, bleibt aber leider bestehen. Immerhin wurde das Mitspracherecht der Eltern gestärkt. Zukünftig sollte der Vorbehalt vollkommen aufgelöst werden, mit der Maßgabe, dass grundsätzlich alle Schulen in die Lage versetzt werden, allen Schüler*innen mit Förderbedarf gerecht werden zu können.“ forderte Erdmann.

Positiv ist das Bekenntnis zur diskriminierungsfreien Bildung, welches nun sowohl im Bildungsauftrag (§ 1) als auch bei den Aufgaben der Schulleitung (§ 69) enthalten ist. Zudem ist es nun die Pflicht der Schulen, Schüler*innen vor Diskriminierung zu schützen (§ 4). „Die Aufnahme des Diskriminierungsschutzes in das Berliner Schulgesetz haben wir seit Jahren gefordert. Nun müssen noch konkrete Verfahrenswege beschrieben werden. Hier wollen wir uns weiterhin aktiv einbringen, denn die Pädagog*innen haben eine maßgebliche Rolle. Verlässliche Ressourcen und eine unabhängige Beschwerdestelle sind unerlässlich, damit der Diskriminierungsschutz konsequent umgesetzt werden kann.“ bekräftigte Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN.

Es steht nun im Schulgesetz, dass Schuleiter*innen auf eine partizipative, diskriminierungsfreie und demokratische Schulkultur hinwirken sollen (§ 69). Hierfür müssen Schulungen und konkrete Unterstützungsangebote zu Verfügung gestellt werden.

Lehrkräfte werden durch einen Zusatz in § 67 bei der Umsetzung des Bildungsauftrags und in ihrem Einsatz für demokratische Bildung gestärkt. „In einer Zeit, in der Rechtspopulist*innen die vermeintlich fehlende Neutralität von Pädagog*innen monieren, ist dies eine Untermauerung des Bildungsauftrags.“ betonte Erdmann.

Bedauerlich ist, dass die pädagogischen Mitarbeiter*innen von Trägern der Jugendhilfe, die in Kooperation mit der Schule Aufgaben der Jugendsozialarbeit wahrnehmen, weiterhin keine stimmberechtigten Mitglieder der Gesamtkonferenz sind. (§ 82) „Die Schulsozialarbeiter*innen sind an vielen Schulen fester Bestandteil des Kollegiums. Ihnen für das wichtige Entscheidungsgremium Gesamtkonferenz kein Stimmrecht zu geben und somit auszugrenzen, ist nicht zeitgemäß.“ kritisierte Siebernik.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46