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Nr. 16/2024

Mit dem Streichen der Brennpunktzulage spaltet Schwarz-Rot Kollegien

Die GEW BERLIN und der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen kritisieren die Streichung der Brennpunktzulage für Erzieher*innen, die die Senatsbildungsverwaltung den betroffenen Erzieher*innen heute mitgeteilt hat.

Es ist skandalös, wie der Senat die Kollegien spaltet. Die Entscheidung ist eine krasse Missachtung der Arbeit der Erzieher*innen“, kritisiert Martina Regulin, Vorsitzende der GEW BERLIN. „Mit ihrer „Irrtumskorrektur“ zieht die Bildungsverwaltung sich aus der Affäre. Noch vor einem Jahr hatten sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Brennpunktzulage zu erhalten. Wir werden den berechtigten Unmut der Kolleg*innen auf die Straße tragen“, betonte Regulin.

Die Zulage sei ein „Irrtum“ gewesen, hieß es heute von der Verwaltung. Erzieher*innen erhalten die sogenannte Brennpunktzulage bisher nur in Form einer Höhergruppierung in die nächst höhere Gehaltsstufe. Dies bedeutet für die meisten Erzieher*innen nicht einmal die Hälfte der Zulage wie bei Lehrkräften. Diese Höhergruppierung soll nun am 1. Oktober rückabgewickelt werden. Lehrkräfte an derselben Schule erhalten die Zulage von monatlich pauschal 300 Euro jedoch weiterhin.

 „Schulen in besonderer Lage brauchen Instrumente, um ihr Personal zu binden. Wenn der Senat die Zulage nun ersatzlos streicht, verlieren diese Schulen ein wichtiges Instrument,“ sagte Dieter Endesfelder, Erzieher und Vorstandsmitglied im Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen. „Wir haben seit der Einführung der Brennpunktzulage immer wieder auf die Ungerechtigkeiten insbesondere bei den Erzieher*innen hingewiesen und Lösungsvorschläge unterbreitet. Der Tarifvertrag der Länder bietet Zulagen, die alle Beschäftigtengruppen gleichbehandelt.“

Neben den direkt betroffenen 293 Erzieher*innen an 29 Brennpunktschulen, die heute informiert wurden, warten seit mehreren Jahren zahlreiche Erzieher*innen auf ihre Höhergruppierung und hatten entsprechende Geltendmachungen gestellt. Mit der jetzt erfolgten Irrtumskorrektur bleibt den Kolleg*innen nur der Klageweg, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Hinweis: Den Erhalt der Brennpunktzulage haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 43 vereinbart.

Kontakt
Ann-Kathrin Mützel
Geschäftsführerin und Pressesprecherin
Telefon:  030 / 219993-46