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Nr. 38 / 2018

Arbeitgeber haben es selbst in der Hand

Nach fast sechsstündigen Verhandlungen um einen neuen studentischen Tarifvertrag haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber gestern vorerst ohne Einigung getrennt. Über Stunden legten die Arbeitgeber Angebote vor, die deutlich unter dem blieben, was sich am 15. Juni im Rahmen eines Vermittlungsgesprächs mit Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach als Konsens herausgebildet hatte. Die Arbeitgeber stellten dabei bereits erreichte Verhandlungsstände wieder in Frage und riefen gänzlich neue Punkte auf.

Tom Erdmann, Vorsitzender und Verhandlungsführer der GEW BERLIN: „Die Hochschulen haben mit ihrer Zermürbungstaktik versucht, die Mitglieder der Tarifkommission weichzuklopfen. Das ist ihnen nicht gelungen. Erst kurz vor Ende der Verhandlungen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt, das in etwa dem Ergebnis des Vermittlungsgespräches entspricht. Es enthält eine sofortige Lohnsteigerung von 12 Prozent und 12,50 Euro pro Stunde ab Juli 2019. Leider hat die Arbeitgeberseite die Verhandlungen kurz nach Vorlage ihres Angebotes verlassen, so dass wir offen gebliebene Fragen nicht mehr klären konnten. Das muss nun im Nachgang passieren.“

Die Gewerkschaften hatten zuletzt folgende Erhöhungen der Stundensätze gefordert:
01.07.2018 auf 12,30 Euro,
01.07.2019 auf 12,50 Euro,
01.07.2020 auf 12,68 Euro,
01.07.2021 auf 12,82 Euro und
01.07.2022 auf 12,96 Euro,
sowie die Übernahme der Tarifergebnisse im Tarifvertrag der Länder ab dem Jahr 2023.

Ver.di-Verhandlungsführer Matthias Neis: „Wir haben seit Monaten deutlich gemacht, dass der Weg der Einigung nur über die verbindliche Ankopplung der Gehälter an die Tarifentwicklung des TV-L führt. Nach mehr als einem Jahr Verhandlungen haben wir die Zusage dafür gestern endlich erhalten. Zentrale Details, wie etwa die Verknüpfung mit den Finanzaufwüchsen der Hochschulen gestaltet werden soll, sind jedoch weiter ungeklärt. Wir schicken der Arbeitgeberseite zu den offenen Punkten heute einen Vorschlag. Dieser beinhaltet, dass die TV-L Ankopplung an die in den Hochschulverträgen vereinbarte maximale Höhe der Aufwüchse gekoppelt wird. Liegt diese im Durchschnitt unter den vereinbarten Tariferhöhungen, können die Hochschulen zur Finanzierung natürlich nicht verpflichtet werden und das Widerspruchsrecht greift. Die Arbeitgeberseite hat nun in der Hand, ob es eine zeitnahe Einigung geben wird.“

Die studentischen Beschäftigten befinden sich seit dem 4. Juni im Warnstreik. Die Streiks werden noch mindestens bis zum 29. Juni fortgesetzt. 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46