Zum Inhalt springen

Nr. 32 / 2019

Auch Beschäftigte an Hochschulen verdienen Ballungsraumzulage

Die GEW BERLIN fordert den Regierenden Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller auf, die geplante Ballungsraumzulage auch den Beschäftigten der staatlichen Berliner Hochschulen zu zahlen. „Es gibt keinen Grund, weshalb die Beschäftigten der Hochschulen schlechter behandelt werden sollten als diejenigen, die unmittelbar beim Land Berlin angestellt sind“, betonte die Vorsitzende der GEW BERLIN, Doreen Siebernik, in einem Schreiben an Müller. „Der Grundsatz des Besserstellungsverbots aus der Landeshaushaltsordnung darf sich nicht in ein Schlechterstellungsgebot verkehren“, forderte Siebernik.

Die GEW BERLIN unterstützt das Ziel der Ballungsraumzulage, den öffentlichen Dienst in Berlin konkurrenzfähiger zu machen, um qualifiziertes Personal zu binden und zu gewinnen. „Diese Notwendigkeit besteht in besonderem Maße auch in unseren Hochschulen. Werden sie von der Zulage ausgenommen, entsteht für die Hochschulen eine zusätzliche Konkurrenz durch die bessere Bezahlung im Landesdienst“, erklärte Siebernik. Die GEW-Vorsitzende ist überzeugt: „Das wird zu Abwanderungen von Beschäftigten führen. Mit allen negativen Folgen für die Ausbildung der Studierenden und den viel beschworenen Wissenschaftsstandort Berlin.“

Siebernik plädiert in ihrem Schreiben, das ebenfalls an Finanzsenator Matthias Kollatz ging, dafür, dass das Land Berlin den Hochschulen die zur Zahlung der Ballungsraumzulage erforderlichen Mittel bereitstellt. Die Finanzierung der Berliner Hochschulen ist bis Ende 2022 in den Hochschulverträgen mit dem Berliner Senat festgelegt. Spielraum für zusätzliche Ausgaben der Hochschulen gibt es in dieser Größenordnung nicht.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46