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Nr. 18/2021

Berlin braucht ein neues Hochschulgesetz

Die GEW BERLIN unterstützt das Vorhaben der Koalition, das Berliner Hochschulgesetz noch in dieser Wahlperiode zu novellieren. „Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die anstehende parlamentarische Debatte und geht in die richtige Richtung: Mehr Demokratie und Mitbestimmung für alle Hochschulangehörigen, weniger Machtfülle für die Präsidien und bessere Berufsperspektiven in der Wissenschaft“, erklärte der Vorsitzende der GEW BERLIN, Tom Erdmann.

Positiv bewertet die GEW BERLIN, dass mit dem neuen Hochschulgesetz unbefristete Arbeitsverhältnisse die Regel und sachgrundlose Befristungen ausgeschlossen werden sollen. Begrüßenswert ist auch, dass die Bedingungen für Promovierende verbessert werden sollen, durch Zeit für die eigene wissenschaftliche Qualifizierung und die Einführung einer Promovierendenvertretung sowie die Eröffnung des Tenure-Track für den Mittelbau. Auch die Stärkung der Akademischen Senate, die Absicherung der Rechte der Gremienmitglieder und Schritte zur Transparenz der Hochschulverträge begrüßt die GEW BERLIN. Überfällig ist es, dass die Hochschulen zu einer diskriminierungsfreien Lehre und Forschung beauftragt werden, die friedlichen Zwecken zu dienen hat und Maßnahmen zur Gleichstellung aller Hochschulangehöriger ergreifen muss.

In zahlreichen Punkten erwartet die GEW BERLIN aber auch mehr Mut und Konsequenz: „Wissenschaftler*innen müssen auch außerhalb einer Professur dauerhafte Aufgaben in Lehre, Forschung, im Wissenschaftsmanagement und in der Beratung selbstständig und unbefristet wahrnehmen können. Wir brauchen hier eine klar definierte Personalkategorie für den Beruf der Wissenschaftler*in“, erklärte Martina Regulin, Leiterin des Vorstandsbereichs Hochschule in der GEW BERLIN. „Nach wie vor sind die meisten Wissenschaftler*innen nur befristet beschäftigt. Wenn wir das ändern wollen, müssen befristete Arbeitsverträge klar und eindeutig an Qualifizierungen gebunden sein, mit entsprechenden Qualifizierungsvereinbarungen.

Die Einschränkung der sogenannten Erprobungsklausel, die jetzt „Innovationsklausel“ heißt, bezeichnete Regulin als halbherzig. „Sie lässt den Hochschulen zu viele Schlupflöcher, um demokratische Entscheidungsfindungen zu unterlaufen. Wir brauchen verbindliche gesetzliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

Erdmann kritisierte die überzogenen Reaktionen der Hochschulleitungen bzw. der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) auf den Gesetzentwurf. „In Sonntagsreden beschwören sie den Wissenschaftsstandort Berlin und loben das Personal. Konkreten Vorgaben für mehr Demokratie, Transparenz und gute Arbeit wollen sie sich unter dem Deckmäntelchen der Hochschulautonomie aber entziehen. Das ist enttäuschend und befremdlich“.

Die Stellungnahme der GEW BERLIN ist zusammen mit der Stellungnahme des DGB abrufbar unter: https://www.gew-berlin.de/wissenschaft/hochschulrecht/reform-des-berliner-hochschulgesetzes-berlhg/

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46