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Nr. 35 / 2018

Die Senatsverwaltung muss Verantwortung übernehmen

Ein Bündnis aus der AG Weiße Fahnen, dem DBSH Berlin und der GEW BERLIN ruft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, Verantwortung für die Regionalen Sozialen Dienste (RSD) der Jugendämter zu übernehmen. Viele Probleme in den RSD könnten zeitnah durch eine Ausführungsvorschrift gelöst werden, an der die Senatsverwaltung und die Bezirke seit Jahren arbeiten. Das wurde gestern auf dem Fachtag „Berufliche Realität im ASD“ in Potsdam erneut deutlich. Die Verantwortung für ein Zustandekommen einer solchen Ausführungsvorschrift wies die Vertreterin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Kirstin Fussan jedoch von sich.

„Wieder verpasst die Senatsverwaltung die Möglichkeit, einheitliche Standards für Personal- und Raumausstattung zu schaffen. Wer soll denn den Unfug noch verstehen: Alle befürworten eine Ausführungsvorschrift für den RSD und keiner übernimmt die Verantwortung“, bemängelte Andreas Kraft, Leiter des Vorstandsbereichs Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW BERLIN. „Es ist kein Wunder, dass die Stellen in den RSD unbesetzt sind. Die Kolleg*innen sind frustriert und arbeiten mit dem Rücken zur Wand“, ärgerte sich Kraft.

Etwas versöhnlicher formulierte es Hannes Wolf, Vorsitzender des DBSH Berlin: „Die Senatsverwaltung hat heute signalisiert, dass sie den Ernst der Lage erkannt hat. Die Anerkennung sozialer Berufe beginnt jedoch schon in der Ausbildung. Um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, muss eine deutliche Aufwertung und höhere Eingruppierung der Arbeit in den Jugendämtern passieren. Wir brauchen auch eine Vergütung der fünfmonatigen Vollzeitpraktika. Nur so ist die Gewinnung neuer Mitarbeiter*innen für die Jugendämter möglich.“

Fussan hatte sich auf dem Fachtag bei den Kolleg*innen in den Jugendämtern für ihre Arbeit bedankt. Doch das reiche nicht aus, merkte Heike Schlizio-Jahnke von der AG Weiße Fahnen an: „Die Maßnahmenplanung von 2014 ist längst nicht mehr aktuell und wurde nie wirklich umgesetzt. Sie spiegelt nicht den aktuellen Personalbedarf und die Fallbelastung wider. Wir fordern eine Fallzahlbegrenzung von 28 Fällen pro Fachkraft bei einer vollen Stelle.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46