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Nr. 22 / 2019

Eine Fallzahlbegrenzung im Jugendamt ist überfällig

Für eine Begrenzung der Fallzahlen haben heute Beschäftigte der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste in den Jugendämtern demonstriert. Anlass der Aktion war, dass sich die Senatsverwaltung mit den Bezirken bisher nicht darauf einigen kann, wer dafür verantwortlich ist, eine verbindliche Begrenzung der Fallzahlen festzuschreiben. Die ursprünglich vereinbarte Begrenzung auf maximal 65 Betreuungsfälle pro Fachkraft ist daher bisher nicht verankert worden, was in der Praxis zu weit höheren Fallzahlen und einer drastischen Überlastung des RSD führt.

Etwa 150 Teilnehmende nahmen an der Aktion auf dem Alexanderplatz teil, zu der die GEW BERLIN, der DBSH Berlin und ver.di im Rahmen der AG Weiße Fahnen aufgerufen hatten.

„Die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter leiden seit Jahren unter massivem Personalmangel und zu großer Arbeitslast“, erklärte Andreas Kraft, Leiter des Vorstandsbereichs Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW BERLIN. „Der Druck auf die Fachkräfte ist angesichts der großen Verantwortung für die zu betreuenden Fälle immens. Die Folgen sind hohe Krankenstände und eine sehr große Personalfluktuation. Trotz der untragbaren Situation bleibt die Politik weiter untätig und stiehlt sich aus der Verantwortung“, kritisierte Kraft.

„Aktuell sind für viele Sozialarbeiter*innen bis zu 100 Fälle keine Seltenheit“, erklärte Hannes Wolf, Vorsitzender des DBSH Berlin. „Alle Verantwortlichen sind sich einig, dass eine Fallzahlbegrenzung auf 65 Fälle pro Fachkraft dringend notwendig ist. Umso unverständlicher ist es, dass es nicht zu einer verbindlichen Regelung kommt. Bezirke und Senat lassen wertvolle Zeit für die so dringend nötige Verbesserung der Arbeitsbedingungen verstreichen.“

„Die Arbeit im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst ist anspruchsvoll und die Verantwortung für das Wohl der betreuten Familien immens“, sagte Heike Schlizio-Jahnke von der AG Weiße Fahnen. Die Fallarbeit umfasst die Überprüfung von Kinderschutzmeldungen, die Einleitung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren sowie Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung. „Hinter jedem Fall stecken viele Arbeitsschritte. Auch 65 Fälle pro Fachkraft sind eigentlich zu viel, die gegenwärtige Regelungslücke aber ist völlig untragbar. Eine verbindliche Fallzahlbegrenzung ist überfällig, nur dann können sich die Arbeitsbedingungen vor Ort tatsächlich verbessern“, forderte Schlizio-Jahnke.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46