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Nr. 13 / 2012

Endlich: Senat erkennt Bedeutung der Grundschulen!

Im Entwurf der neuen Zumessungsrichtlinien für das Schuljahr 2012/13 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Grundschulen eine höhere Stundenzumessung für die Leitungstätigkeit bewilligt. Demnach erhalten KonrektorInnen aller Grundschulen ab kommendem Schuljahr mindestens sieben zusätzliche Stunden für ihre Tätigkeit bewilligt. Bei Grundschulen mit mehr als 30 Beschäftigten sollen es acht Stunden und bei mehr als 60 Beschäftigten neun Zumessungsstunden sein.

Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zustand. Bisher erhielten KonrektorInnen kleiner Grundschulen (bis 180 SchülerInnen) gar keine Zumessung und bei höherer Schülerzahl vier Stunden für die schulorganisatorischen Arbeiten, wie z. B. die Stunden- und Vertretungsplanung.

Der Vorsitzende der GEW BERLIN, Hartmut Schurig: „Das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Seit langem schon betonen die GEW BERLIN und ihr Verband der SchulleiterInnen, der VBS, die dringende Notwendigkeit, den KonrektorInnen an Grundschulen für ihre Arbeit auch die notwendige Arbeitszeit zuzumessen.

Nun bedarf es schnell weiterer Schritte, um der Bedeutung der Grundschulen für die Bildung unserer jüngsten SchülerInnen gerecht zu werden. Mit lediglich zwei Funktionsstellen - selten drei - sind die Berliner Grundschulen eindeutig gegenüber den anderen Schularten benachteiligt. Dringend notwendig wären beispielsweise KoordinatorInnen für die Schulanfangsphase, die Umsetzung der Inklusion und für die Sprachförderung.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46