Zum Inhalt springen

Nr. 21 / 2019

Frist ist Frust – Zukunftsvertrag für Dauerstellen nutzen

Die GEW BERLIN fordert den Senat und die Bundesregierung zur Nachbesserung des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ auf, der ab 2021 den Hochschulpakt ablösen soll. „Gut, dass der Zukunftsvertrag entfristet wird. Absolut unverständlich ist aber, dass die aus dem Programm finanzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiterhin nur befristet beschäftigt werden sollen“, sagte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. Mit Blick auf die heutige Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder forderte Erdmann: „Wir brauchen die Verpflichtung, dass mit den Bund-Länder-Mitteln ausschließlich unbefristete Beschäftigungsverhältnisse finanziert werden“.

Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen werden mit einem Zeitvertrag abgespeist. In den Berliner Hochschulverträgen ist für haushaltsfinanzierte Wissenschaftler*innen im Mittelbau eine Quote von 35 Prozent Dauerbeschäftigten festgelegt. Diese muss mit den zusätzlichen Mitteln deutlich gesteigert werden, fordert die GEW BERLIN. „Bund und Länder müssen den Zukunftsvertrag nutzen, um die Beschäftigungsstrukturen an den Hochschulen zu stabilisieren und die Qualität von Forschung und Lehre zu verbessern“, betonte Erdmann.

Immerhin sieht der vorliegende Entwurf der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für den Zukunftsvertrag vor, dass die Länder einen Schwerpunkt auf den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen legen. Das ist ein Erfolg der Kampagne „Frist ist Frust“ von GEW, ver.di und dem Mittelbaunetzwerk NGAWiss.

Sollten die Regierungschefinnen und -chefs den Zukunftsvertrag in der vorliegenden Fassung unterschreiben, sieht die GEW das Land Berlin in der Pflicht, die abstrakten Vorgaben konkret umzusetzen. „Wir fordern den für die Hochschulen zuständigen Regierenden Bürgermeister Müller auf, konkrete Zielzahlen für die Erhöhung des Dauerstellen-Anteils festzulegen. Die GEW ist gerne zu Gesprächen über die Ausgestaltung bereit“, machte Tom Erdmann deutlich.

Info: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern hat sich am 3. Mai auf die künftige Ausgestaltung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ (bisher Hochschulpakt) verständigt. Ziel des Zukunftsvertrags sind der Erhalt der mit Hilfe des Hochschulpakts ausgebauten Studienkapazitäten sowie die Sicherung guter Studienbedingungen und einer hohen Qualität der Lehre. Dafür stellt der Bund jährlich 1,88 Milliarden Euro, ab 2024 jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder müssen Mittel in gleicher Höhe beisteuern. Die abschließende Entscheidung über den Zukunftsvertrag trifft heute die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder.

Im Zuge der Kampagne „Frist ist Frust“ hat sich die GEW gemeinsam mit ver.di und dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft für die Weiterentwicklung des Hochschulpakts zu einem „Entfristungspakt 2019“ eingesetzt (www.frististfrust.net). Eine entsprechende Online-Petition haben in kurzer Zeit über 15.000 Menschen unterzeichnet.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46