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Nr. 46 / 2011

GEW BERLIN begrüßt das Urteil gegen das Beten in der Schule1.12

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch letztinstanzlich die Revision des Schülers Yunus M. zurückgewiesen, der auf Ausübung des Gebets nach islamischem Ritus in der Schule geklagt hatte.

Es hat diese Entscheidung trotz des Neutralitätsgebots der Schule deutlich als ein Einzelfall Urteil kenntlich gemacht.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN:

„Schulen sind Orte der weltanschaulichen und religiösen Neutralität für Schüler und Lehrkräfte. Sie wollen und sollen das friedliche Miteinander der Kulturen praktizieren und fördern. Das Gemeinsame und nicht das Trennende muss dafür betont werden. Wenn Einzelnen an der Schule Sonderrechte eingeräumt werden, so steht das diesem Grundgedanken entgegen. Deswegen begrüßt die GEW BERLIN das Urteil und wünscht Yunus, dass er für sich eine andere Lösung zur Praktizierung seines Glaubens findet. Natürlich sollten sich Schulen immer gesprächsbereit zeigen und intern klären, wann individuelle Lösungen erforderlich sind. Hier hat das nicht gewirkt. Der Gang vors Gericht darf nur die letzte Möglichkeit sein.“

Der Schüler des Diesterweg-Gymnasiums im Wedding hatte im Jahr 2009 in einem vielbeachteten Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin das Recht zur freien Ausübung seiner Religion in den Schulpausen eingeklagt. Die Schule stellte ihm daraufhin einen Raum zur Verfügung, in dem er seinem Gebet nachgehen konnte. 2010 urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem Berufungsverfahren gegen diese Form von ritualisierten Schulgebeten, woraufhin der Schüler sich in Revision an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wandte.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46