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Nr. 43/2021

GEW BERLIN fordert von den Universitäten Lösungen statt Blockadehaltung

Nach Informationen der GEW BERLIN haben Humboldt-Universität und Freie Universität einen Einstellungs- und Verlängerungsstopp für Verträge mit promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen verhängt. Hintergrund ist die Neuregelung im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), die unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Anschlusszusage für diesen Personenkreis vorsieht. Die Vorsitzende der GEW BERLIN, Martina Regulin, kritisierte: „Das Vorgehen von HU und FU ist absolut kontraproduktiv“.

Die GEW BERLIN appelliert an die Hochschulleitungen, ihre Blockadehaltung umgehend aufzugeben. „Es herrscht große Verunsicherung unter den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, deren Verträge zur Verlängerung anstehen oder die neu eingestellt werden sollen. Nun versuchen die Unis noch nach Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes Druck auf die Politik auszuüben. Das Ziel, mehr Dauerbeschäftigung im Mittelbau zu erreichen, hat ihnen von Anfang an nicht gepasst“, sagte Regulin.

Von dem Einstellungs- und Verlängerungsstopp sind offenbar auch die gesetzlich vorgesehenen Vertragsverlängerungen aufgrund der Pandemie und aufgrund von Kindererziehungszeiten betroffen. Das Vorgehen von HU und FU ist aus Sicht der GEW BERLIN völlig unnötig und zudem rechtlich problematisch, weil eine Übergangsregelung im neuen BerlHG vorsieht, dass bereits begonnene Verwaltungsverfahren wie bisher weitergeführt werden können. Dies gilt auch für Einstellungen und Verlängerungen.

Natürlich müssen die Universitäten prüfen, in welchen Bereichen und mit welchen Mitarbeiter*innen unbefristete Anschlusszusagen vereinbart werden. Das darf aber nicht dazu führen, dass sämtliche Einstellungen und Verlängerungen auf Eis gelegt werden“, betonte Regulin.

Die Leiterin des Vorstandsbereichs Hochschule in der GEW BERLIN, Laura Haßler, kritisierte: „Hier wird auf dem Rücken der Beschäftigten ein Streit zwischen den Universitäten und dem Senat ausgetragen. Viele wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die fest mit einer Vertragsverlängerung oder einer Einstellung rechnen, werden von den Entscheidungen völlig überrumpelt und kurzfristig ihrer Lebensgrundlage beraubt. Wir fordern die Universitäten auf, den Einstellungs- und Verlängerungsstopp umgehend zu beenden und zugesagte Verträge abzuschließen“.

Hintergrund: § 110 Abs. 6 des neuen Berliner Hochschulgesetzes sieht vor, dass mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die bereits promoviert sind und mit dem Qualifikationsziel Habilitation, Habilitationsäquivalent, Erwerb von Lehrerfahrung und Lehrbefähigung oder sonstigen Leistungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit auf eine Professur eingestellt werden, eine unbefristete Anschlusszusage zu vereinbaren ist. Ziel ist, die promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die dauerhaft an den Hochschulen den Lehr- und Forschungsbetrieb aufrechterhalten, unbefristet zu beschäftigen.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46