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Nr. 42/2021

GEW BERLIN sieht geplante Schulgesetz-Änderungen positiv

Die GEW BERLIN blickt grundsätzlich positiv auf die von der Koalition geplanten Änderungen im Schulgesetz. „Inhaltlich steht viel Gutes in der Beschlussvorlage. Als Bildungsgewerkschaft begrüßen wir insbesondere die Förderung von Mehrsprachigkeit, die Aufwertung des ganztägigen Lernens und der Jugendsozialarbeit an Schule, die Stärkung der schulischen Gremien sowie die Regelungen zum Datenschutz“, erklärte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN.

Kritischer sieht die GEW BERLIN das Verfahren: Die umfangreichen schulrechtlichen Änderungen der Koalition werden anhand des zuvor von der Senatsverwaltung eingebrachten Entwurfs vorgenommen. Erdmann: „Wir hätten uns eine breitere Beteiligung gewünscht.“ An einigen Stellen entsteht für die Schulen ein enormer Zeitdruck, Vorgaben umzusetzen – wie bei der Erarbeitung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten. Dies hätte vermieden werden können, wenn der Entwurf früher vorgelegen hätte und mehr Menschen aus der Schulpraxis beteiligt worden wären.

Die in der Berichterstattung angeführten Kritikpunkte sieht die GEW BERLIN gelassener. „Dass die Schulkonferenz als höchstes Gremium nun über die planmäßige Verteilung der Personal- und Sachmittel entscheiden soll, ist nicht per se problematisch. Es ist klar, dass es hier weiterhin eher um grundsätzliche Entscheidungen und nicht um Details gehen kann. Wichtig ist natürlich, dass die Schulleitungen handlungsfähig sind“, sagte Erdmann.

Auch die Möglichkeit, den Klassen oder Jahrgangsstufen eine Stunde in der Woche einzuräumen, um Konflikte zu klären oder Projekte zu planen, ist für die GEW BERLIN kein Grund zur Sorge. Zuvor gab es dafür eine Stunde im Monat. Diese Zeit wurde und wird sicher auch künftig mit Bedacht genutzt. Bei Konflikten und organisatorische Fragen muss auch bereits heute Unterrichtszeit genutzt werden.

Ein wichtiger Meilenstein ist hingegen die Aufwertung der Mehrsprachigkeit im Schulgesetz. Auf Basis der neuen Regelungen können alle Schüler*innen, deren Erstsprache eine andere als Deutsch ist, in Zukunft ergänzenden Unterricht in ihren Erstsprachen erhalten, zum Beispiel auch in schulübergreifenden Lerngruppen. Der Entwurf sieht die Mehrsprachigkeitsförderung zudem auch für alle Berliner Schüler*innen vor. „Das ist ein sehr progressiver Ansatz, der gut zu unserer international geprägten Stadt passt“, betonte Erdmann.

Auch die Stärkung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit ist ein wichtiger Schritt. „Es ist gut, dass die Tätigkeiten der schulbezogenen Jugendsozialarbeit nun explizit auch im Schulgesetz aufgeführt werden“, erklärte Martina Regulin, Vorsitzende der GEW BERLIN.

Mit der Aufnahme des Berliner Bildungsprogramms für die offene Ganztagsschule als Richtschnur für die Angebote ergänzender Förderung und Betreuung wird ein verbindlicher Rahmen gesetzt. „Für die qualitätsvolle Umsetzung sind nun aber auch personelle Verbesserungen nötig“, forderte Regulin. Bedauerlich ist, dass nach wie vor die Aufgaben und Stellung der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schule nicht im Schulgesetz aufgeführt sind, obwohl dies für Lehrkräfte der Fall ist.

Die GEW BERLIN begrüßt die Ergänzungen zu den schulischen Gremien, die mehr Partizipation und Mitsprache insbesondere der sozialpädagogischen Fachkräfte und der Schüler*innen ermöglichen.

Im Entwurf sind auch Regelungen zum Datenschutz enthalten. Diese Regelungen waren längst überfällig. Die Schulen wurden mit vielen Fragen lange allein gelassen. Nun müssen noch Details in einer Rechtsverordnung geregelt werden, so wie es in der Beschlussvorlage steht.

 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46