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Nr. 55 / 2012

Immatrikulations- und Rückmeldegebühren zurückzahlen

Die 1996 vom Land Berlin eingeführte Immatrikulations- und Rückmeldegebühr an den Berliner Hochschulen von damals 100 DM war verfassungswidrig.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Wir begrüßen das Urteil außerordentlich, weil es unsere damalige Einschätzung bestätigt, dass es sich bei der Rückmeldegebühr um eine versteckte Studiengebühr handelte. Das Land Berlin hat acht Jahre lang verfassungswidrig Geld von den Studierenden eingenommen, das ihm nicht zustand. Wir fordern die Berliner Hochschulen auf, den Studierenden ihr Geld zurückzugeben. Das Land Berlin muss diese Kosten übernehmen. Es hat schließlich auch die Gebühren von den Hochschulen kassiert.“

Das Land Berlin hatte die Gebühr mit dem Haushaltsstrukturgesetz 1997 einzig und allein eingeführt, um den Landeshaushalt zu entlasten. Die GEW BERLIN hatte dagegen mit den ASten und anderen Studierendenvertretungen eine breite Kampagne geführt und zu Klagen aufgerufen. Einer der vom Bundesverfassungsgericht jetzt entschiedenen Leitfälle wurde durch die GEW vertreten.

Sigrid Baumgardt: „Wer in den Jahren 1997 bis 2004 studiert und die Gebühr nur unter Vorbehalt gezahlt hat, sollte seine frühere Hochschule jetzt schriftlich auffordern, die während des Studiums entrichteten Gebühren zurückzuzahlen.“

Die GEW BERLIN fordert, dass alle vorhandenen Gebühren im Berliner Hochschulrecht anhand der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe überprüft werden.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46