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Nr. 56 / 2017

KitaFöG muss für Entlastung der Erzieher*innen sorgen

Die GEW BERLIN begrüßt die Novellierung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KitaFöG) im Berliner Abgeordnetenhaus. Jedoch geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. „Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verpasst die Chance einer konsequenten Neugestaltung des KitaFöGs. Die Überarbeitung des bestehenden Gesetzes wird den heutigen Bildungsansprüchen nicht gerecht. Diese Novellierung wird keine systemische Entlastung der Kolleg*innen mit sich bringen, die so dringend geboten ist“, stellte die Vorsitzende der GEW BERLIN, Doreen Siebernik fest. „Vor der Frage einer gleichberechtigten Bezahlung aller Erzieher*innen im Land Berlin drückt sich die Senatsverwaltung außerdem erneut.“

Die GEW BERLIN hat bei der Überarbeitung des KitaFöGs vermisst, dass die verschiedenen Akteur*innen der frühkindlichen Pädagogik beteiligt werden. „Um dem berechtigten Anspruch des Berliner Bildungsprogramms gerecht zu werden, muss die Kita als erste Bildungseinrichtung der Kinder gut ausgestattet sein“, stellte die GEW-Vorsitzende fest.

Die GEW BERLIN hälft deshalb folgende Erweiterungen des KitaFöGs für dringend erforderlich:

  • eine verbindliche Regelung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit (mpA) in Höhe von mindestens 9 Stunden pro Woche
  • eine vollständige Abgeltung von Ausfallzeiten und mittelbarer pädagogischer Arbeit im Personalschlüssel
  • eine Erhöhung der Fachkraft-Kind-Relation (Personalschlüssel U3: 1 zu 3, Personalschlüssel Ü3: 1 zu 8)
  • Streichung der Bewilligungsschwelle der Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, kurz ndH-Zuschlag (Kitas mit weniger als 40 Prozent Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache erhalten keine Zuschläge)
  • Leitungsfreistellung ab 60 Kinder pro Einrichtung
  • Zeit für Anleitung in Höhe von drei Stunden pro Woche für die gesamte Zeit der berufsbegleitenden Ausbildung
  • Zeit für Anleitung von Quereinsteiger*innen aus anderen Bereich (z.B. Sozialassistent*innen, Heilerziehungspfleger*innen,…)
  • Verpflichtung aller Träger zur Zahlung einer tarifgerechten Bezahlung.
Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46