Nr. 25 / 2013
Kitaplätze: Ja – aber ohne Fachpersonal?
Die GEW BERLIN kritisiert scharf die erneute Aufweichung des Fachkräftegebots für die Berliner Kindertagesstätten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
In den Berliner Kitas können ab sofort bis zu einem Drittel Personen beschäftigt und zu 100 % auf den Personalschlüssel angerechnet werden, die nicht über die Mindestqualifikation „Erzieher/-in mit staatlicher Anerkennung“ verfügen. In weiteren Ausnahmefällen können es sogar bis zu 50 % sein. Der größte Teil der zu der Gruppe der sogenannten „Quereinsteiger/-innen“ zählenden Personen sind Studierende in berufsbegleitender Erzieherausbildung. Sie können bereits ein halbes Jahr vor Ausbildungsbeginn in einer Kita eingestellt und bereits dann – ohne jegliche fachliche Qualifikation – auf den Personalschlüssel der Einrichtung angerechnet werden. Ausdrücklich unterstützt die GEW BERLIN die Möglichkeit der berufsbegleitenden Erzieherausbildung, allerdings ohne Anrechnung auf den Personalschlüssel. Nach Schätzungen der GEW BERLIN beträgt der Anteil der Quereinsteiger/-innen bereits weit über 2 000 Personen.
Die Neuregelung führt dazu, dass die pädagogische Qualität in den Kindertagesstätten nicht mehr in der erforderlichen Weise gewährleistet werden kann. Es ist eine Augenwischerei der Senatsbildungsverwaltung zu behaupten, die erweiterte Quereinsteigerregelung beeinträchtigt die Qualität der pädagogischen Arbeit nicht. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat nicht nur das Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Er soll vor allem zu einer bestmöglichen Förderung der Kinder beitragen.
Die Erzieher/-innen müssen Teile der Aufgaben des (noch) nicht qualifizierten Personals übernehmen. Außerdem müssen sie Mentorenfunktion für diese Kolleg/-innen übernehmen. Für all diese zusätzlichen Aufgaben bekommen sie keine Entlastung.
Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Hohe Motivation und Engagement können professionelles Handeln nicht ersetzen. Offenbar wird hier nach der Devise verfahren: Bei kleinen Kindern kommt es noch nicht so drauf an. Nicht vorstellbar ist es, dass ein Medizinstudent während seiner Ausbildung eine Blinddarm-OP durchführen darf. Es ist allgemein anerkannt, dass für die Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung im Wesentlichen zwei Faktoren entscheidend sind: Das ist zum einen die Erzieher-Kind-Relation und zum anderen die Qualifikation des pädagogischen Personals. Es liegt auf der Hand, dass Menschen, die sich noch in Ausbildung befinden bzw. einen anderen Ausbildungsabschluss haben, nicht die erforderliche Qualifikation mitbringen.“
Die GEW BERLIN unterstützt den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Der notwendige Ausbau von Kitaplätzen muss allerdings verbunden sein mit einer Qualitätsentwicklung. Ein Qualitätsabbau kann von der GEW BERLIN ebenso wenig akzeptiert werden wie eine zusätzliche Belastung der Erzieher/-innen. Wenn die Kita in zunehmendem Maße Ausbildungsort wird, müssen die Erzieher/-innen dafür zusätzliche Ressourcen erhalten.
Es bestehen große Zweifel, ob es dem Land Berlin gelingen wird, die für die Umsetzung des Rechtsanspruches erforderlichen Plätze zur Verfügung zu stellen. Dass dafür nicht die benötigten Erzieher/-innen mit der entsprechenden Qualifikation vorhanden sein werden, daran bestehen wenig Zweifel!