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Nr. 27 / 2012

Klagen erfolgreich: GEW BERLIN setzt Einstellung für über 50 ReferendarInnen durch

Die Senatsbildungsverwaltung stellt über 50 weitere Lehramts-ReferendarInnen zum Referendariatsbeginn 30. Juli 2012 ein, die zunächst eine Absage erhalten hatten. Wie schon in den vergangenen Einstellungsrunden hat die GEW BERLIN ihren Mitgliedern Rechtsschutz erteilt und für über 50 Bewerberinnen und Bewerber Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig gemacht. Bis auf die Bewerber*innen mit den Fächern Russisch und Italienisch erhalten alle Klägerinnen und Kläger in dieser Woche nachträglich ihre Zulassung zum Referendariat. Der Grund für diese positive Entscheidung der Verwaltung liegt nach wie vor in der verfassungsrechtlich bedenklichen Mangelfachquote bei der Vergabe von Referendariatsplätzen. Danach mussten vorab 10 Prozent der freien Referendariatsplätze an Bewerber/innen mit Fächern vergeben werden, in denen nach Feststellung der Senatsverwaltung ein dringender Bedarf besteht (§ 11 a Abs. 6 Lehrerbildungsgesetz). Die Umsetzung dieser seit 2009 bestehenden gesetzlichen Vorgabe ist wiederholt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für rechtswidrig erklärt worden.

Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Erfreulich ist, dass es die Verwaltung nicht ein weiteres Mal auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lässt und die Klägerinnen und Kläger klaglos stellt. So können sie zum selben Zeitpunkt wie ihre 700 Kolleginnen und Kollegen am 30. Juli ins Referendariat einsteigen. Die Begründung für dieses Vorgehen ist einfach. Die bisherigen Urteile des Oberverwaltungsgerichts waren eindeutig – die Mangelfachquote, die dieses Mal noch griff, ist nicht rechtmäßig, weil sie intransparent und nicht nachvollziehbar ist. Schön, dass damit 50 Kolleginnen und Kollegen mehr zum Schulbeginn den Schulen zur Verfügung stehen. Wir wünschen allen einen guten Start.“

Künftig ändert sich die Situation. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die fragwürdige Mangelfachquote im Lehrerbildungsgesetz gestrichen. Damit wurde eine wesentliche Forderung der GEW BERLIN erfüllt, um das Zulassungsverfahren wieder auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46