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Nr. 51 / 2018

Langfristige Perspektiven für studentische Beschäftigte schaffen

Die Gewerkschaften ver.di und GEW BERLIN fordern die Berliner Hochschulen auf, ihre in nichtwissenschaftlichen Bereichen tätigen studentischen Beschäftigten weiter zu beschäftigen. Ein tarifkonformer Einsatz von studentischen Mitarbeiter*innen in Verwaltung, Bibliotheken und zentralen Uni-Einrichtungen wie der IT ist möglich und eine Versachlichung der Debatte nötig.

Hintergrund sind Gerichtsurteile, nach denen nichtwissenschaftliche Tätigkeiten in Verwaltung, IT und Bibliotheken der Hochschulen die Anwendung der Sonderregelungen für Studierende bei der Bezahlung und Befristung nicht zulassen.

„Die Auseinandersetzung über die Personalpolitik der Hochschulen darf nicht auf dem Rücken der studentischen Beschäftigten ausgetragen werden, für die der plötzliche Verlust ihres Arbeitsplatzes Studium und Lebensunterhalt gefährdet“, erklärte der GEW-Vorsitzende Tom Erdmann. Er erinnerte die Hochschulen an ihre soziale Verantwortung als Arbeitgeberinnen. „Die Gerichte haben nicht entschieden, dass in den Verwaltungsbereichen der Hochschulen keine Studierenden mehr arbeiten dürfen. Sie müssen nur regulär nach Länder-Tarif bezahlt werden, so wie ihre hauptberuflichen Kolleg*innen.“

„Die Hochschulen stehen jetzt vor der Aufgabe, die Stellen der studentischen Beschäftigten in den nichtwissenschaftlichen Bereichen in rechtskonforme Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln und gute Übergangslösungen zu schaffen“, betonte Jana Seppelt, Gewerkschaftssekretärin von ver.di. „Langfristig müssen dafür tragfähige Lösungen für alle Beschäftigten geschaffen werden. Denkbar sind in bestimmten Bereichen reguläre TV-L-Stellen mit einem Arbeitszeitumfang, der auch für Studierende eine Bewerbung ermöglicht. Für Dauertätigkeiten sollten diese Stellen unbefristet sein. Wir befinden uns hier noch in Abstimmungsprozessen mit den Personalräten.“

Eine Ausweitung des §121 BerlHG lehnen die Gewerkschaften GEW und ver.di ab. „Das Gesetz darf nicht so geändert werden, dass weiterhin billige Hilfskräfte für höherwertige Tätigkeiten eingesetzt werden können“, forderten Erdmann und Seppelt.

Hintergrund: Die Hochschulen haben in den letzten Jahrzehnten in immer größerem Maße studentische Hilfskräfte in Verwaltung, Bibliotheken und der IT eingesetzt. Damit einher ging ein schrittweiser Abbau von regulären und nach Länder-Tarif bezahlten Stellen. Das hatte für die Hochschulen gleich zwei Vorteile: Die studentischen Hilfskräfte sind billiger, weil sie nach TV Stud und nicht nach TV-L bezahlt werden, und sie sind flexibler einsetzbar, weil sie unter das Sonderbefristungsrecht der Hochschulen fallen. Dieses Lohndumping war möglich, weil die Berliner Hochschulen den § 121 des Berliner Hochschulgesetzes so auslegten, dass die studentischen Beschäftigten in allen Bereichen der Hochschule die wissenschaftlichen Dienstkräfte in Forschung und Lehre unterstützen. Dieser Auslegung haben die Gerichte jetzt erneut einen Riegel vorgeschoben.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46