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Nr. 9/2020

Regierender Bürgermeister darf Lehrbeauftragte nicht vergessen

Gemeinsam mit Berliner Professor*innen hat die GEW BERLIN den Senat und die Berliner Hochschulen dazu aufgerufen, die Folgen der Corona-Pandemie für die Lehrbeauftragten an Berliner Hochschulen abzumildern. Ausfallende Kurse und entstehende Mehraufwände müssen vergütet werden, denn viele der bereits in normalen Zeiten prekär beschäftigten Lehrbeauftragten sind in Folge der Corona-Krise existenziell gefährdet.  

In einem offenen Brief rufen die Unterzeichner*innen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller sowie die Hochschulpräsident*innen und -rektor*innen auf, den Zusatzaufwand, der den Lehrbeauftragten durch die Umstellung von Präsenz- auf Online-Lehre in Folge der Corona-Krise entsteht, angemessen zu vergüten. Die Mindestteilnehmer*innen-Zahl für Lehrveranstaltungen im Sommersemester seien zudem herabzusetzen, so dass auch Kurse mit geringerer Auslastung stattfinden können. Lehrveranstaltungen, die trotz allem abgesagt werden müssen, sollen dennoch vergütet werden, um unvorhergesehene Härten zu vermeiden. Perspektivisch fordern die Professor*innen zudem, Maßnahmen einzuleiten, die der Prekarität des Lehrbeauftragten-Status auch über die gegenwärtige Krise hinaus entgegenwirken. Initiiert hat den Brief die GEW BERLIN gemeinsam mit zahlreichen Professor*innen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR).

„Die Umstellungen, die durch das Verbot der Präsenzveranstaltungen erzwungen sind, sind groß“, erklärte einer der Initiatoren, Prof. Dr. Markus Wissen von der HWR. „Unterlagen müssen digitalisiert, Inhalte und Methoden angepasst werden, auch der Betreuungsaufwand steigt enorm. Wie immer stellen sich die Lehrenden diesen Herausforderungen mit großem Einsatz, viel Kreativität und in dem Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Studierenden. Ohne das Engagement der Lehrbeauftragten käme an vielen Hochschulen der Lehrbetrieb zum Erliegen“, bekräftigte Wissen. 

„Während die Professorinnen und Professoren von den aktuellen Herausforderungen in aller Regel in einer gesicherten beruflichen und finanziellen Situation getroffen werden, stellt sich dies bei den Lehrbeauftragten völlig anders dar“, ergänzte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. „Lehrbeauftragte haben keine Entgeltfortzahlung, wenn Kurse ausfallen, und keinen Kündigungsschutz. Immer wieder kommt es vor, dass langjährige und verdiente Lehrbeauftragte keine neuen Verträge erhalten. Ihre Bezahlung ist gemessen an ihrem Arbeitsaufwand und ihrer Qualifikation ohnehin viel zu niedrig“, so der GEW-Vorsitzende. 
     
Die 31 Erstunterzeichner*innen fordern die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung auf, die Voraussetzungen für die Verbesserungen zu schaffen. Die Hochschulleitungen sind aufgerufen, ihren bereits existierenden Ermessensspielraum auszuschöpfen und in Gesprächen mit dem Senat auf die nötigen Änderungen hinzuwirken. 

Der offene Brief ist bei change.org veröffentlicht, um weitere Unterschriften zu sammeln.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46